Muss man eigentlich seinen Knastaufenthalt selbst zahlen, wenn man Geld hat?

6 Antworten

Ich war mal bei einer Gefängnisbesichtigung. Da wurde erklärt:

"Einen Anteil an den Haftkosten muss man nur tragen, wenn man trotz dem man arbeitsfähig ist, eine angebotene Arbeit im Vollzug verweigert. Gilt aber nur für Strafhaft, nicht für U-Haft".

Da Uli Hoeneß in Landsberg gearbeitet hat, musste er wohl nix für seinen Aufenthalt bezahlen.

SalamAleikumx 
Beitragsersteller
 17.10.2017, 17:42

hmm interessant

JessyFfm  17.10.2017, 17:48
@SalamAleikumx

Wenn man im offenen Vollzug ist, "draußen" eine Arbeit hat und nur im Gefängnis schläft, zahlt man glaub ich sogar "Miete".

SalamAleikumx 
Beitragsersteller
 17.10.2017, 17:52
@JessyFfm

ok, das klingt nachvollziehbar. Aber generell kann ich als Straftäter voll auf Kosten des Staates leben, selbst wenn ich Privatvermögen habe ...

JessyFfm  17.10.2017, 18:00
@SalamAleikumx

Sieht wohl so aus. Aber wirklich vermögend sind wohl die wenigsten Gefangenen. Das dürfte ein sehr geringer Prozentsatz sein.

Und eine Arbeitsleistung ist ja auch schon mal was. Es gibt Haftanstalten, die sich komplett aus dem Ertrag ihrer Arbeitsbetriebe finanzieren können. Zum Beispiel Rottenburg in BW.

Das da ein Gefangener oft nur 1,50 € die Stunde oder so verdient, muss man auch bedenken.

"Strafen" (Gefängnisstrafen) sind generell totaler Schwachsinn.

Wenn der Staat intelligent wäre, dann würde er nur Menschen "wegsperren" die etwas getan haben (und möglicherweise wieder tun werden) was Gewalttätig war.

Bei solchen "Vermögensdelikten" wie bei diesem Fussball-Deppen muss man dafür sorgen, dass der Täter den Schaden den er angerichtet hat plus eine Strafe zurückzahlt.

Dass man so einen Tölpel da für viel Geld einsperrt und ihn dann noch mit gewalttätigen Geistesgestörten zusammen bringt ist nicht nur dämlich, sondern man sollte sogar die Leute, die solche, total unsinnige, "Massnahmen" anordnen, selbst in eine Klapsmühle bringen, weil sie die Allgemeinheit schädigen und weil man sie anscheinend nicht davon abhalten kann. 

Es ist völlig verstört, dass man jemanden der nur finanziellen Schaden angerichtet hat für xx-tausend Euros im Jahr einsperrt und ihn damit daran hindert das Geld zu verdienen, was es braucht um den Schaden, den er angerichtet hat, zurückzuerstatten.

Vor dem Gesetz ist jeder gleich, das ist auch so im Grundgesetz verankert.

Ob jemand arm oder reich ist spielt dabei keine Rolle, sonst müsste man von jemanden der absolut kein Geld hat das selbe verlangen wie jemand der reich ist. 

intello99  17.10.2017, 20:07

Das mit dem arm oder reich = gleich ... ist zwar oberflächlich richtig, aber wenn man einen reichen einsperrt geht dem viel mehr Geld verloren, wie einem der arm ist ...das ist alles Schwachsinn.

SalamAleikumx 
Beitragsersteller
 17.10.2017, 17:40

na na na, jetzt mal schön langsam. Es gibt ja auch das progressive Steuersystem in Deutschland etc. . Und das Strafmaß in Form von Geldzahlungen wird nicht absolut in Beträgen gemessen, sondern immer in Tagessätzen, also relativ zum Vermögen des Einzelnen. Ist also definitiv falsch, was du da schreibst ...

Es gibt einen Vollzug,da zahlt man tatsächlich Miete und muss sich selbst Versorgen.

SalamAleikumx 
Beitragsersteller
 17.10.2017, 17:41

und wie macht das dann ein Obdachloser oder Hartz 4 Bezieher?

Wippich  17.10.2017, 17:46
@SalamAleikumx

Du bist Freigänger im offenen Vollzug,musst Arbeit haben und das Natürlich damit Finanzieren können.Damals in den 80 jahre gab es das jedenfalls.270 DM Miete 600 DM Verpflegung und der Rest ging als Unterhalt an die Familie.

SalamAleikumx 
Beitragsersteller
 17.10.2017, 17:47
@Wippich

ah so, das ist interessant. Ok, das klingt plausibel, aber das ist jetzt eher ein Sonderfall, oder?

Wippich  17.10.2017, 17:49
@SalamAleikumx

Das wurde als Entlassungsvorbereitung für Langstrafen benutzt.

Die Frage ist schon interessant. Um bei deinem Beispiel zu bleiben, wäre es sicher angebracht, dass man Häftlinge die über ein gewisses Vermögen verfügen, auch die Kosten für die Inhaftierung in Rechnung stellt.

Dafür müsste aber ein Gesetz geschaffen werden, welches das auch erlaubt.Der Verurteilte zahlt muss, wie im Falle Hoeness die unterschlagenen Steuern zahlen.

Für die Steuerhinterziehung wurde er "bestraft" und musste ins Gefängnis. Die Kosten für den Vollzug übernimmt der Staat. D. h. wir Steuerzahler müssen für die Kosten aufkommen, die Hoeness infolge der Haft verursacht.

Wenn er im Knast arbeitet, dann bekommt er hierfür eine Vergütung. Einen Teil davon kann er im Gefängnis ausgeben,der Rest wird ihm bei der Entlassung ausgezahlt.