Muss man bei Inventur sein Büromaterial (Verbrauchsmaterialien) mitzählen?
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob man im Rahmen einer Inventur sein Büromaterial mitzählt. Damit meine ich nicht das Material, was schon im Einsatz ist (das muss man m.E. sicher nicht mehr zählen), sondern die Vorräte (also etwa: 15 Packungen Kopierpapier, 22 Pakete Briefumschläge usw.). Also das Büromaterial, was man quasi auf Vorrat lagert. Wer schon mal Inventuren macht, kann ja mal angegeben, ob er sowas mitzählt oder ob er nur die eigentlichen Waren zählt.
Gruß Thorsten
3 Antworten
Hi .Frag doch einfach deinen Steuerberater ! Grundsetzlich aber sollest du alles mitzählen damit du für dich eine übersicht hast was eventuell gestohlen wurde oder nie benutzt wurde oder übermässig verbraucht wurde. Ist für dich eine übersicht ausserdem kannst du verbrauchsmaterialien Steuerlich geltend machen.mfg M.K
Muss man auch nicht zählen, wenn man z.B. Kopierpapier und sonstiges Büromaterial in Massen hortet?
m.E. musst du nur die Handelsware, nicht Verbrauchsmaterial zählen. Verbrauchsmaterial ( Aufwandskonto) machst Du ja sofort steuerlich geltend, Handelsware bei einbuchen und beim Verkauf ( Erlöskonto)
Hmmm... Ich habe aber irgendwo gelesen, dass man auch Hilfsstoffe "zählen" muss. In einem Fertigungsbetrieb also etwa auch das Öl, mit dem die Maschinen betrieben werden etc.
Mir ist es noch nicht so 100% klar, was das mit dem Aufwandskonto zu tun hat, da ich ja hingehen könnte und nach einer Inventur eine Art "Gegenbuchung" machen könnte (ich kenne die Begrifflichkeiten leider nicht so). Beim Wareneingangskonto buche ich ja auch nur den Zugang und den Abgang ermittle ich durch Inventur. Genauso könnte man es bei diesem Aufandskonto ja auch machen.
Hilfsstoffe sind die Stoffe, di Du zur Fertigung des produktes brauchst ( Nägel für einen Stuhl z.B.), Ich hoffe du brauchst kein Toilettenpapier als Hilfsstoff!
mit Brille wär das nicht passiert, habe Klopapier statt Kopierpapier gelesen! Antwort an sich bleibt gleich!
Hehe... Aber nochmal: Auch ein Dienstleistungsunternehmen, welches keine Produkte herstellt, sondern quasi alles aufs Papier bringt, muss also das Papier nicht als Hilfsstoffe aktivieren? Ich verstehe den Unterschied nicht ganz zu den Nägeln. Ist doch beides ein Hilfsstoff für den Betrieb.
Zudem: Gibt es irgendwo einen Paragraphen oder ähnliches, wo das steht mit dem Verbrauchsmaterial (beschränkt offenbar auf Büromaterial, da Hilfsstoffe ja auch Verbrauchsmaterial ist, oder?). Wäre sehr hilfreich, wenn es irgendwo stehen würde. Würde ich mich einfach sicherer fühlen mit.
steuernetz.de
Gute Frage, da wir gerade Inventur haben.
Aber das wird vom Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein, da die Inventur keine Pflicht ist. Nur die Jahresschlussbilanz
und für die Bilanz brauchst du die Inventur! das ist die Kapitalermittlung, da die Ware gekauft/ bezahlt wurde. Diese kannst du bei Bilanzierung steuerlich senkend anrechenen bzw. ARA/ PARA buchen!
Mit einem guten WWS wär die Inventur überflüssig ^^. Bisauf Diebstähle die man ja leider nicht zählen kann .
eben und wenn dein Lagerist einen Zahlendreher einbucht? und der wird dann mit in Buchhaltung übernommen, in die Rechnung usw.......
aber wirken sich nicht gewinnminderend in der Bilanz aus! Zählen bruacht man VM nicht da diese bireits in den Aufwandskonten enthalten sind....übersichtlich!