Muss man auch schönheitsops bei einer BU Versicherung angeben?
6 Antworten
Lies die Frage im Antrag ganz genau:
Wenn da Krankenhausaufenthalte im Allgemeinsn abgefragt werden, musst Du es angeben. Bei der Frage nach Implantaten ebenfalls, falls dies zutrifft.
Wenn eine Frage aber im Zusammenhang mit Beschwerden oder Unfallfolgen steht, muss man eine Schönheits-OP nicht angeben.
Bei den meisten Versicherern werden die Gesundheitsfragen wahrscheinlich so formuliert sein, dass man es angeben muss. Bei der Krankenzusatzversicherung können Implantate zur kosmetischen Verschönerung sogar Ablehungsgrund sein.
Ich habe das lifting nicht angegeben. Es kann keiner herausfinden, da ich alles selbst bezahlt habe. Und deshalb werde ich wohl kaum später gesundheitlich leiden.
Es müssen die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Ja, musst Du. Es gibt kaum Versicherer die in den Fragen das Thema nicht berühren
Selbstverständlich.
Bei vielen liegt ja ein psychischer Knacks vor.
Trotzdem musst du Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Im Leistungsfall wird das auch SEHR genau geprüft. Bei einer bewussten Falschaussage, tritt der Versicherer vom Vertrag zurück, und du hast die Prämien für nichts bezahlt.
Das"Lifting" hat ja sicher kein Arzt ambulant gemacht. da ist schon die Falschaussage.
Wenn die Gesundheitsfrage das verlangt: Ja natürlich.
Aber warum fragst du das nicht deinen Versicherungsbetreuer?
Da ich das alles privat zahle, kann es ja keiner herausfinden.