Muss ich Zoll zahlen? (Ware aus Hong Kong)

11 Antworten

Naja Perücken dürften den Zoll nicht weiter interessieren, hab auch schon Sachen aus Thailand und China bestellt und bekommen ohne Zoll bezahlen zu müssen.

Also um hier mal einige Irrtümer auszuräumen: Deine Ware kostet 27€ (somit über der 22€-Grenze, aber unter der 150€-Grenze, das bedeutet, es fällt Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an, jedoch kein Zoll). In die Berechnung der Einfuhrabgaben fließen dann auch noch die Beförderungskosten i.H.v. 10€ ein. Da kein Zoll anfällt, kannst du vereinfacht rechnen: (27€ + 10€) x 19% EUSt = 7,03€ (sollte Zoll anfallen ist diese "Berechnungsmethode" nicht anwendbar!). Wenn die Ware per EMS kommt, wird sie am Frankfurter Flughafen landen. Hier wird vermtl. die GDSK für dich die Abfertigung übernehmen. Sollte dann der Zoll noch weitere Papiere wie einen Zahlungsnachweis verlangen, wird sich die GDSK an dich wenden und den Beleg für dich einreichen. Sie gehen auch für dich erstmal in Vorleistung und du bezahlst bei Erhalt der Ware die Einfuhrabgaben.

Sollte die Ware mit der Deutschen Post kommen, läuft es so ähnlich. Im Falle einer erfolgreichen Abfertigung geht die Post für dich in Vorleistung und du bezahlst die Einfuhrabgaben bei Erhalt der Ware. Nur wenn die Abfertigung hier nicht möglich ist fordert die Deutsche Post keine Unterlagen von dir an sondern die Ware geht zu deinem örtlichen Zollamt. Du würdest dann die Einfuhrabgaben direkt vor Ort entrichten. Im Postverkehr gibt es eine Nichterhebungsgrenze von 5€!

Zu Welfensammler:

Wie kommst du bitte auf einen Ermessensspielraum bei der Erhebung der EUSt?? Die Kleinbetragsregelung nach §15 EUStBV sagt aus, dass die EUSt nicht erhoben wird, wenn die Ware nur der EUSt unterliegt (also kein Zoll anfällt), die festzusetzende EUSt weniger als 10 Euro beträgt und der Steuerbetrag in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann! Ich wüsste nicht, dass eine Privatperson zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Außerdem spricht der §15 EUStBV nicht von einer kann-Regelung, es steht im Gesetz "Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht festgesetzt", hier gibt es keinen Ermessensspielraum.

Bei dem Warenwert wird der Zoll nicht aktiv. 7-10 Tage Lieferzeit sind bei Zeug aus Hong Kong normal. Bei mir ist bisher alles angekommen (auch Sendungen mit weit höherem Warenwert) Mach Dir keinen Streß! Ob bei dem Billigmist aus Hong Kong die Qualität stimmt ist eine andere Frage. Umtauschen ist erfahrungsgemäß eher schwierig.

Kommt drauf an. Bei Sendungen von Privat an Privat liegt die Zollgrenze bei 45 €.

Ansonsten haben die Zollämter bei Kleinbeträgen (EUSt-Beträge bis 10 €) einen Ermessensspielraum.

DerRatlose2111 
Beitragsersteller
 26.05.2010, 01:13

Ist gewerblicher...mir hat niemand was vom Zoll gesagt, ich frage mich warum der dann nur positiv bekommt.

Welfensammler  26.05.2010, 01:17
@DerRatlose2111

Weil der Verkäufer nichts mit dem Zoll zu tun hat... Perücken sind auch nicht zollpflichtig. Nur 19% Einfuhrumsatzsteuer fallen an (ab 22 Euro Warenwert).

Liegt der Betrag unter 10 Euro (19% von 37 € = 7,03 €) kann das zuständige Zollamt aber auf die Erhebung verzichten.

Ermessenssache, wie gesagt...

Ellwood  26.05.2010, 01:19
@DerRatlose2111

Weil der Zoll nicht das Problem des Verkäufers ist und da der Käufer die Pflicht hat es zu wissen oder aber es vorher heraus zu finden.
Das hat mit dem Verkauf nix zu tun und ist schon gar kein Grund für eine schlechte Bewertung...

Ein (mein) Fall: Perücken aus China, Warenwert € 75,-, kostenlose Lieferung, Versand mit DHL-Express. DHL wollte von mir eine Kopie der Bestellung und der Bezahlung (auf der Rechnung war ein niedriger Betrag von € 42,- angegeben, aber das wissen die beim Zoll ohnehin). Dann haben sie mir € 32,40 abgeknöpft. Also Vorsicht!