Muss ich mein in den USA gekauftes Notebook verzollen, auch wenn ich es wieder ausführe?
Moin moin,
ich befinde mich derzeit in den USA zum Studium für ein Jahr. Habe am Anfang dort ein Laptop gekauft.
Über Weihnachten fliege ich nun nach Hause nach Deutschland und will das Gerät natürlich mitnehmen. Anfang Januar gehts dann wieder zurück in die USA. Dann will ich das Notebook auch wieder mitnehmen.
Der Wert übersteigt die Freigrenze des Flugverkehrs.
Muss ich bei der Einreise etwas zahlen auch wenn das Gerät nur zwei Wochen hierbleibt?
Cheers.
1 Antwort
Möchtest du eine absolut 100% zollrechtlich legale Antwort, oder möchtest du eine Antwort wie 99% der "normalen" Bevölkerung handeln würde?? Ich antworte jetzt mal als "Normalbürger"!
- Dein Laptop ist doch jetzt nicht mehr nagelneu, wie alt ist es?
- Klebt auf deinem Laptop immer noch das Preisschild? Woher soll der Zollbeamte wissen wo und wann du das Laptop gekauft hast?
- Ist deine Festplatte auf dem Laptop leer, oder sind nachweisbare Daten drauf?
- Ist dein Laptop ein Einzelstück welches nur in den USA gekauft werden kann?
- Bist du der einzige Fluggast der ein Laptop mit sich führt?
- Du mußt ja nicht unbedingt mit der Rechnung des Laptops in der Tasche durch den Zoll marschieren!
- Bei aller Ehre für deine Gradlinigkeit was die Freigrenze betrifft, man kann es auch "übertreiben".
- Ich würde einfach durch die "nichts zu verzollen" Tür am Flughafen gehen.
Ich will dich um himmels willen zu nichts anstiften, sondern nur aufzählen welche Gedanken mir durch den Kopf gehen (und wahrscheinlich zigtausend anderen auch) und wie ich persönlich handeln würde.
So würde ich es eigentlich auch machen. Wollte nur sicher gehen ob es eine 100 prozentige Lösung gibt, die bisher an mir vorbeigegangen ist.