Muss ich mein Gewerbe auch am neuen Wohnort anmelden nach meinem Umzug?
Bin umgezogen, mein Gewerbe ist noch am bisherigen Wohnort angemeldet. Muss ich das Gewerbe auch "umziehen lassen" oder kann ich das Gewerbe am alten Ort belassen? Postalisch erreichbar bin ich an der bisherigen Adresse nicht mehr. Die neue Adresse habe ich dem Finanzamt und der bisherigen Stadt bereits mitgeteilt.
5 Antworten
Ja. Musst du. Denn die Gemeinde kassiert ja auch die Steuer. Z.B. Gewerbesteuer.
Natuerlich muss das Gewerbe an dem Ort gemeldet sein, an dem es auch ausgeuebt wird. Allein schon wegen der Gewerbesteuer.
Mein Gewerbe wird deutschlandweit oder europaweit ausgeführt. Nur mein Wohnort, mein Erstwohnsitz ist klar. Die Betriebsstättendefinition hilft mir auch nicht weiter.
Zusatzfrage: Kann ich eine Betriebsstätte ohne angemeldeten Wohnsitz, Zweitwohnsitz, haben? Meine Betriebsstätte ist auf Rädern, mein Werkzeug im Auto, oft jeden Tag an einem anderen Ort.
Natürlich, wie kommst Du darauf, es nicht zu müssen???
Wenn da Gewerberäume angemietet sind und du diese auch weiter nutzt dann nicht. Ist das Gewerbe umgezogen so musst du das binnen 10 Tagen ummelden. Kostet auch nicht wirklich viel LG Alex
Es ist egal, wo du wohnst. Entscheident ist, wo du das Gewerbe ausübst ! Wenn du also deinen Betriebssitz verlegt hast, dann musst du das Gewerbe auch ummelden. Schau doch einfach mal auf die Rückseite deines Gewerbescheins. Da steht das meist erklärt.