Muß ich Kindesunterhalt zahlen, wenn ich noch im gemeinsamen Haus wohne?

5 Antworten

Von dem Zeitpunkt der Trennung bis zum Zeitpunkt der Scheidung besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Gezahlt wird dieser vor allem dann, wenn ein Ehepartner während der Ehe nichts oder erheblich weniger verdient hat als der andere, weil dieser sich zum Beispiel hauptsächlich um die Kindererziehung gekümmert hat. Mit Hilfe von dem Trennungsunterhalt kann der Partner, der während der Ehe und danach nur wenig verdient, den gewohnten Lebensstandard erhalten. Bzgl. Unterhalt für die Kinder: So lange sich die Eltern gemeinsam um das Kind kümmern und dieses gemeinsam versorgen stellt sich die Frage nach den Unterhaltsleistungen nicht. Hier ist es ganz gut zusammengefasst:Klick aber ich würde mich an deiner Stelle von einem Anwalt beraten lassen.

Wenn ihr verheiratet wärt und die Scheidung eingereicht wurde,läuft das Trennungsjahr,in dem du Trennungsunterhalt für die Frau und selbstverständlich auch fürs Kind zahlen müsstest,wenn du leistungsfähig bist !!! Das müsstest du auch zahlen,wenn du noch gemeinsam mit ihnen im Haushalt lebst. Was du privat von dir aus an Einkäufen tätigst,spielt hier keine Rolle,dazu zwingt dich keiner. Selbst ohne Heirat würde ihr außer Kindesunterhalt,eventuell Betreuungsunterhalt zustehen,wenn das Kind noch keine 3 Jahre alt ist und ihr offiziell getrennt seit.

Trennungsunterhalt mußt Du erst zahlen wenn ihr einen festen Trennungsbeginntermin habt und auch in der gem. Wohnung völlig getrennt haushaltet... also kein gem. kochen, getrennte Lebensmittelversorgung, nie gem. Waschmasch. benutzen, keinen Wohnraum gemeinschaftlich nutzen ...außer Küche & Bad... wenn ihr das nicht einhaltet zählt ihr nicht als getrennt lebend und ihr werdet nicht nach einem Jahr geschieden.

Zur Zeit müßt ihr wie in jeder Ehe gegenseitig verantwortlich leben.

Läuft bei Euch offiziell das Trennungsjahr?

hischlon 
Beitragsersteller
 15.10.2013, 10:50

nein...noch kein offizielles Trennungsjahr

Hallo!

In diesem Fall - NEIN!