Muss ich Fremdlogos in meinem Musikvideo unkenntlich machen?

Logos in Kühlschrank erkennbar - (Recht, Film, Video)

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein muss du nicht. Die Marken müssen nur dann unkenntlich gemacht werden, wenn z.B. ein Wettbewerbsverstoß vorliegt oder du die Marke benutzt, um dein eigenes Produkt positiver hervorzuheben. Auch bei Schleichwerbung muss die Marke unkenntlich gemacht werden. Solange es sich um Privatpersonen handelt, greifen die Wettbewerbsgesetze nicht, da diese auf geschäftliches Handeln abzielen.

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Beitragsersteller
 23.02.2014, 15:18

Vielen vielen Dank!

Tronje84  23.02.2014, 12:07

Zur Ergänzung: "Grundsätzlich kommt eine Markenrechtsverletzung nur dann in Frage, wenn das geschützte Zeichen „markenmäßig“ verwendet wird. Ein markenmäßiger Gebrauch setzt voraus, dass die Marke zur Kennzeichnung der Herkunft einer Ware oder Dienstleistung eingesetzt wird" (Zitat v. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Maaßen, BFF-Justiziar). Solange die Marke nicht primär deinem Video dient sowie keinerlei geschäftliche Zwecke dahinterstehen, bestehen keinerlei rechtliche Bedenken.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

z.B § 4 Nr. 3 UWG (Schleichwerbung)

Tronje84  23.02.2014, 12:14
@Tronje84

Oder auch § 15 MarkenG

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Beitragsersteller
 23.02.2014, 11:56

Vielen Dank für diese Antwort.

Das Musikvideo wird durch die Produkte nicht aufgewertet.

Gibt es da Gesetzestexte zu, die ich mir weiterführend durchlesen kann?

Ich denke, viele Unternehmen sind sogar erfreut, wenn ihre Produkte einfach nur so in Videos vorkommen, ohne dass es um sie geht. Gratis Werbung.

Mach sie lieber weg als dann bist du auf der sicheren Seite :)

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Beitragsersteller
 23.02.2014, 11:35

Die Antwort ist mir leider zu einfach, da ich das Video nicht durch unschöne Zensierungen entstellen will.

Das kommt nur als letztes Mittel in Frage.