Muss ich etwa Kirchensteuer nachzahlen?
Hallo, Ich habe bis ich 22 war bei meiner Mutter gelebt und wollte aus der Kirche austreten, sie ließ mich aber nicht, wegen den sozialen Projekten. Obendrein war ich nicht dazu in der Lage, da sie meine Dokumente verwaltete. Ich habe dann einfach nach dem Umzug angegeben, ich wäre religionslos, was ich ja auch bin und beim Finanzamt ebenfalls angegeben, ich wäre religionslos und habe mich nicht bei der regionalen Kirche angemeldet. Im Datenbestand der evangelischen Kirche stand, laut einem Brief von gestern, allerdings, ich wäre evangelisch. Heißt das, ich muss jetzt für die vergangenen Jahre nachzahlen oder wie?! Ich werde mich gleich am Montag abmelden. Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich vorgehen sollte? Gruß harpunier
6 Antworten
Hast Du den ein Einkommen, das versteuert wird? Gehalt oder ähnliches? Falls ja und Du bsp. beim Arbeitsgeber angegeben hast, dass Du nicht in der Kirche bist, dann könnte eine Nachzahlung vom Finanzamt kommen (wird auch mit Sicherheit). Das Einkommen ist auch mit Kirchensteuer zu versteuern. Du hättest offiziell aus der Kirche austreten müssen.
Glücklicherweise vermutlich nicht, da ich so wenig verdient habe und meine Eltern mich mitversorgen.
moin!
solange du nicht offiziell aus der kirche ausgetreten bist, bist du sowohl in der kirche als auch kirchensteuerpflichtig! dieses besteuerungsmerkmal ist auf deiner lohnsteuerkarte gespeichert. wenn du deine lohnsteuerkarte beim arbeitgeber abgibst, wird automatisch die kirchen(lohn)steuer abgeführt.
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in der regel ist es so, dass diese besteuerungsmerkmal auch beim finanzamt gespeichert ist, so dass bei der veranlagung zur einkommensteuer berücksichtigt wird, ob du kirchensteuerpflichtig oder nicht bist. vielleicht solltest du deine letzten steuerbescheide überprüfen, ob kirchensteuer erhoben wurde oder nicht!!! hast du in den vergangenen jahren gegenüber dem finanzamt erklärt, du bist konfessionslos?! nur, weil du dich konfessionslos fühlst sieht das finanzamt das nicht genauso! sich keiner kirche zugehörig zu fühlen, entbindet nicht von der kirchensteuerpflicht. erst der erklärte austritt beim zuständigen amtsgericht führt dazu, dass man ab dem folgenden monat nicht mehr kirchensteuerpflichtig bist. sollest du also zb. am 15.3. eines jahres austreten, gilt der austritt ab dem 1.4.
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das bedeutet im umkehrschluss, dass du 3 monate dieses beispieljahres kirchensteuerpflichtig warst und die restlichen 9 monate nicht.
im übrigen brauchst du für den austritt aus der kirch lediglich deinen personalausweis!! damit erklärst du deinen kirchenaustritt und das thema ist erledigt!
Du musst Dich zum Amtsgericht bewegen und dort Deinen Austritt erklären. Der Kirche gegenüber must Du einen Widerspruch schreiben, dass Du seit dem so und sovielten ausgetreten bist. Wenn sie aktzeptieren gut, wenn nicht hast Du Pech gehabt und wirst nachversteuert.
Wenn Du aus der Kirche austreten willst, musst Du Dich an das Amtsgericht wenden. Dort wird offiziell eine Austrittserklärung erstellt und Deine Angaben gehen dann in Ordnung. Ob Du vielleicht die Kirchensteuern nachzahlen musst - ja, das weiß der Himmel.
Nachzahlen mußt du nicht,aber du wirst,wenn du austritst,da durch auch nicht mehr Geld auf deinen Lohnzettel stehen haben.
seit wann bekommst du die Lohnsteuer auf dein Konto?
na klar... die kirchensteuer wird nicht mehr erhoben (in NRW zb 9% der lohnsteuer!!) und bei austritt ist das geld nun mehr in der lohntüte!!