Muss ich es in der Beschreibung erwähnen falls ein Brettspiel nicht komplett ist?

6 Antworten

Bei dem Spiel handelt es sich um ein Brettspiel mit über 168 kleinen Bausteinen und knapp 154 Karten

Und bei einem solch aufwändigem Spiel ist der Neupreis 3 €? Schwer zu glauben, um welches Spiel handelt es sich?

Aber eigentlich egal ob 3 oder 30 €, Du musst schon angeben, wenn es nicht vollständig ist. Die Polizei wird da aber nix machen. Ich sehe keinen Betrug, sondern eine zivilrechtliche Auseinandersetzung.

Ob sie Dich zivilrechtlich verklagen würde, kann ich natürlich nicht wissen.

AnsOrQues 
Beitragsersteller
 21.11.2020, 15:56

Das spiel war ja nicht Neu sondern Gebraucht......Man bekommt auf dem Flohmarkt schon haufenweise Brettspiele für 50 cent -5 Euro daher hab ich es einfach für 3 Euro reingestellt.Danke für die Antwort

Einen Mangel mußt du angeben. Das hat nichts mit privatem oder gewerblichem Verkauf zu tun. Da du nichts über die Vollständigkeit geschrieben hast, konnte der Käufer davon ausgehen, dass nichts fehlt.

Was hat dich daran gehindert zu schreiben, dass du die Teile nicht nachgezählt hast und nicht weißt, ob welche fehlen? Das wäre eine korrekte Beschreibung gewesen.

Der Käufer reklamiert zu Recht. Allerdings gibt es kein Recht auf Rücknahme. Du kanst dem Käufer die 10€ erstatten, und dann ist es gut. Wie ich deiner Frage entnehme, besteht der Käufer nicht auf die Erfüllung des Kaufvertrags, so dass du ihm nicht die fehlenden Teile beschaffen mußt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
AnsOrQues 
Beitragsersteller
 21.11.2020, 15:38

Ich danke erstmal für die Antwort.Wie ich schon geschrieben habe hab ich nicht nachgezählt da das Spiel um die 600 Teile incl karten etc beinhaltet und ich davon ausgegangen bin das es komplett war.Es war mir den Aufwand ehrlich gesagt nicht wert für 3 Euro.Hätte sie mich gefragt ob es komplett ist hätte ich zb auch nicht einfach Ja geschrieben sondern das ich es nicht zu 100% sagen kann

ronnyarmin  21.11.2020, 17:16
@AnsOrQues

Dann stellt sich der Sachverhalt anders da, als er aus der Frage hervorgeht. Wenn du Zweifel an der Vollständigkeit gehabt hast, hättest du das in der Beschreibung angeben müssen. Mängel gehören 'freiwillig' erwähnt, nicht erst auf Nachfrage.

Der Vorwurf des Betrugs ist nicht von der Hand zu weisen, allerdings bei einem Streitwert von 10€ nicht ernsthaft durchsetzbar.

Du hast eindeutig falsch gehandelt. Ich würde dem Käufer anbieten, ihm die 10€ zu erstatten.

würde dir die Rücknahme empfehlen, auch das Rückporto übernehmen.

hättest du ein Spiel gekauft wo Karten fehlen und das sogar noch in der Beschreibung steht?

Irreführung. tröste dich, aus Fehlern lernt man.

AnsOrQues 
Beitragsersteller
 21.11.2020, 15:49

Danke für die Antwort

Hatte auch schon oft Konsolenspiele gekauft wo die Anleitungen fehlten .Hätte ich das mal früher gewusst hätte ich da auch einen Aufstand gemacht :-) Es ging ja auch um die Art wie sie mir direkt geschrieben hat

Muss ich es in der Beschreibung erwähnen falls ein Brettspiel nicht komplett ist?

Sagen wir es so: Ich als Käufer würde mir ziemlich verarscht vorkommen, wenn es unvollständig ist, und nicht darauf hingewiesen wurde.

AnsOrQues 
Beitragsersteller
 21.11.2020, 15:48

Danke für die Antwort ja das kann ich verstehen aber mir wurde direkt gedrht zwecks Polizei und es darf nur so laufen wie sie es will zwecks Rücknahme

Natürlich musst du! Wenn ich so ein Spiel kaufe, gehe ich natürlich davon aus, dass es komplett ist. alles andere ist Betrug. Ich kaufe ja auch nicht ein Auto, wenn es nur 3 Räder hat!