Wow Account Ebay verkauft, nun Ärger, Anzeige
Hallo ich habe eine Frage
ich habe bei Ebay meinen Acc verkauft für 60 euro. Nachdem was ich nun schon so gelesen habe, hätte ich das nicht tun dürfen, da die veräüßerung eines blizzard acc an dritte eine sperrung dieses acc zur folge haben kann.
nun meldet sich der käufer 2 monate später und meint das der acc gesperrt ist wegen "sharing" was nach googlen heisst, veräußerung an dritte... er droht mir nun damit zur polizei zu gehen und anzeige zu erstatten wegen betrug.
ich kann aber nichts machen, habe damit ja auch nichts zu tun, da er alle daten hatte und zwei monate ganz normal spielen konnte, ich gehe davon aus, das er seine daten an einen freund weiter gegeben hat und die dann über zwei ips gezockt haben, was blizzard dann aufgefallen ist und den acc dann gesperrt hat....
Ich frag mich was das soll, schließlich kann ich da ja nichts für und die frage ist nun wie das rechtlich aussieht, ich denke eigentlich nicht das da ne anzeige durch kommt oder?
7 Antworten
Das Verkaufen ist natürlich NUR in den TOS von Blizz verboten, rechtlich gesehen nicht.
Dein Kunde muss ausserdem davon ausgehen dass der Account gesperrt wird. Seine Schuld.
Der Account ist kein Besitzrecht an einer Sache, sondern nur virtuell, genau wie das Gold in dem Spiel.
HAllO, ich seh das so:
Du hast ein lebenslanges Nutzungsrecht erworben (zumindest so lange, wie der Dienst angeboten wird). Dieses darfst du nach dt. Recht weiterverkaufen. Dann geht es auf den Käufer über. Dagegen kann Blizz prinzipiel nichts machen.
Dem gegenüber sind deine Charaktere nicht dein Eigentum, nur in deinem Besitz. Du kannst etwas, was nicht dein Eigentum ist auch nicht veräußern...jegliche solche Übertragung ist rechtlich null und nichtig.
Folglich hat dein Kunde ein Recht auf Aktivierung des gebraucht gekauften Accounts, jedoch bleibt Blizz die Löschung sämmtlicher virtueller Gegenstände Blizzard vorbehalten.
Hast du über E-Bay also die Chars angeboten, war das illegal und du hast dem Käufer den Wert der Chars zu ersetzen (da du illegal fremdes Eigentum veräußert hast.
Fraglich ist, ob durch dein bewusstes Fehlverhalten eine Accountsperre gerechtfertigt ist. Dann hast du den gesammten Wert zu ersetzen, da im gegensatz zum Käufer (beim Verkaufszeitpunkt)Kentniss über die Illegalität hattest. Jedoch hätte sich dann auch der Käufer rechtzeitig bei dir melden und dir die Ware zurückgeben müssen, denn dieser war spätestens bei der Installation des Accounts und lesen der Eula auch informiert, dass er illegal das Eigentum Dritter erworben hat.
wie gesagt du bist privatverkäufer - keine garantie. mach dir kein kopf da passiert nix kannst ja mal den link zur auktion posten
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Hier mal der Link von der Auktion
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=110458721158&ssPageName=ADME:X:AAQ:DE:1123
der käufer ist noch unter 18 und war halt recht frech, daher hatte ich erstmal etwas sorge. hab viel gegoogelt und daher war ich total unsicher.
Du bist Privatverkäufer bei eBay, also hast du auch keine Garantie, Rücknahme oder sonstiges angeboten. Bei dem Rest kommt es natürlich drauf an, was du an rechtliches in deinem Angebot reingeschrieben hast. Natürlich wird Blizzard erst aufmerksam, wenn mehrere IP's auf einen Account zugreifen, also hab da mal keine Angst vor einer Anzeige.
Das mit dem "Keine Rücknahme, keine Garantie, keine Gewährleistung) sollte man mit Vorsicht geniessen.