Muss ich die Pille bezahlen wenn ich privat versichert bin?
Ich (15) nehme seit fast einem Monat die Pille. In der Apotheke habe ich für dieses eine Päckchen (Maxim) 25 € liegen lassen. Jetzt habe ich aber mitbekommen, dass man bis 18 nicht für die Pille bezahlen muss. Liegt das an meiner Versicherung? Weil ich bin Privat-Versichert. Kann es daran liegen oder hab ich das einfach verpeilt?
8 Antworten
Als privat Versicherter muss man die Medikamente immer in der Apotheke bezahlen. Anschließend kann man sie dann bei der KK einreichen. Das wird auch so bei dir sein. Gibt die Rechnung deinen Eltern, dann werden sie den Betrag erstattet bekommen.
Bis 20 zahlt die Kk die Pille. Danach zahlt dies keine KK mehr
Die PKV (private Krankenversicherung) zählt die Pille nicht, da medizinisch nicht notwendig.
Viele private Krankenversicherungen orientieren sich an diesen gesetzlichen Vorgaben, obwohl sie nicht dazu verpflichtet sind. Oft müssen aber zunächst Alter, Beschäftigungsverhältnis oder Einkommensstatus überprüft werden. In diesen Fällen werden die Kosten für die Pille nur dann übernommen, wenn die Versicherungsnehmerin noch minderjährig ist.
Eine Übernahme ist ebenso wahrscheinlich, wenn sich die Versicherungsnehmerin noch in Ihrer ersten beruflichen Ausbildung befindet, beziehungsweise noch zur Schule geht oder studiert....
Die größte PKV zählt sie auch jeden Fall nicht.
Die Pille kostet in Deutschland zwischen fünf und 21
Euro pro Monat, abhängig von Präparat und Packungsgröße. Alle privat
versicherten Frauen müssen die Kosten für Verhütungsmittel selbst
tragen. Bei gesetzlich versicherten Frauen bis zum vollendeten 20.
Lebensjahr übernehmen die Krankenkassen die Kosten für alle
verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel – auch für die Pille. Alle
älteren Frauen müssen Verhütungsmittel selbst bezahlen. Einige Kommunen
haben aber einen Sonderfonds, aus dem bedürftigen Frauen die Kosten für
Verhütungsmittel eventuell erstattet werden. Die Vergabe dieser Gelder
für Verhütungsmittel wird allerdings von jeder Kommune, die einen
solchen Fonds eingerichtet hat, individuell gehandhabt. Die Jobcenter, Gesundheitsämter oder Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort geben Auskunft.
wenn Du, wie ich der Fragestellung entnehme, in der PKV versichert bist dann gilt bei den meisten Kassen das eine erstattung von Verhütungskosten nicht zum Vertragsinhalt gehört. Ausnahme wäre das die Pille als Medikation zur Hormonsteuerung gentzt wird. Dann gibt es ein Rezept aus diesem Grund und das erstattet dann die Kasse. Es gibt wenige Kassen die die Pille im vertraglichen Umfang dennoch erstatten, am besten mal bei der Kasse fragen!
Bis zum 18.ten Lebensjahr wird die Pille von der gesetzlichen KK übernommen............wie es nun bei der Privaten ist, kann ich Dir nicht beantworten.
Du /Deine Eltern sollten die Rechnung einfach mit einreichen....oder einfach mal bei der PKV anrufen und nachfragen.
Nein ohne medizinische Indikation zahl die PKV die Pille nicht.
Viele private Krankenversicherungen orientieren sich an diesen gesetzlichen Vorgaben, obwohl sie nicht dazu verpflichtet sind. Oft müssen aber zunächst Alter, Beschäftigungsverhältnis oder Einkommensstatus überprüft werden. In diesen Fällen werden die Kosten für die Pille nur dann übernommen, wenn die Versicherungsnehmerin noch minderjährig ist.
Eine Übernahme ist ebenso wahrscheinlich, wenn sich die Versicherungsnehmerin noch in Ihrer ersten beruflichen Ausbildung befindet, beziehungsweise noch zur Schule geht oder studiert....
Zudem kommt es noch darauf an, ob die Pille medizinisch indiziert ist...z.B. bei starken schmerzhaften Regelblutungen. Kommt also auch darauf an, wie der Arzt es der PKW "verkauft"
Nicht PKW sondern PKV...
die größte PKV zahlt sie nicht und selbst mit Indikation nur mit nochmaligen ärztlichen Attest.
Nein die D..
Privatpatienten treten in den allermeisten Fällen IMMER in Vorleistung, insbesondere weil es jährliche Selbstbehalte sowie unterschiedliche tarifliche Leistungen geben kann.
Und außerdem ist kein Patient/Versicherter verpflichtet, seine Rechnungen zur Regulierung einzureichen, da man damit eine eventuelle Schadenfreiheits-Rückerstattung verlieren würde.
Die Pille ist ohnehin keine Leistung der PKV (wenn sie nicht medizinisch indiziert ist).
Nein die PKV zählt die Pille in der Regel nicht.