muss ich die familienbeihilfe zurückzahlen (österreich)?
also um die familienbeihilfe weiter zu bekommen brauch man ja 16 ects im ersten studienjahr, ich habe mich aber für die medizin aufnahmeprüfung angemeldet und bin seit monaten am lernen für die prüfung im juli, bin aber weiter zu vorlesungen im jus studium gegangen. jedoch habe ich keine prüfungen absolviert, also habe ich jetzt keine ects punkte, stimmt es dass ich jetzt die familienbeihilfe zurückzahlen muss?? wenn man weniger als 16 ects hat wird sie eingestellt bis man das vorweisen kann, aber muss man sie bei 0 ects zurückzahlen?? kann ich dann sagen dass ich mich eben voll auf die medizinprüfng konzentriert hab und deswegen nicht zu prüfungen angetreten bin? die wollen jetzt den studienerfolgsnachweis und ich hab eben nichts kann mir bitte jemand aus österreich helfen
2 Antworten
Ob du das zurückzahlen musst, weiß ich nicht. Ich glaube nicht, da es ja darum geht, ob du sie weiterhin bekommst.
Aber meiner Erfahrung nach solltest du ihnen die Situation einfach einmal erklären. Zumindest bei mir waren sie in Bezug auf solche Sachen immer sehr nett. Also am besten einfach mal hingehen und es erklären.
Bei meinem Bruder, ja. Zurückgezahlt hat er nichts müssen, da er ein Jahr lang inskribiert war.
weisst du vielleicht ob er prüfungen gemacht hat während dieser zeit? oder wie ich gar keine prüfungen
Naja, er hat zwar welche gemacht, aber keine einzige bestanden...
Hat sich mittlerweile was ergeben? musstest du sie zurückzahlen??
nein musste ich nicht, ich musste von meinem neuen studienfach dieses jahr 16 etcs vorzeigen, solange hab ich keine familienbeihilfe bekommen also bis ich die punkte hatte
weiter bekommen werde ich sie sowieso nicht, bis ich 16 ects vorweisen kann, aber mein problem ist dass ich sie wahrscheinlich zuruckzahlen muss :( ging es bei dir auch um sowas wie bei mir?