Muss ich die einnahmen von veröffentlichtem Song versteuern?
Ich habe einen remix von einem Song gemacht der im Mai veröffentlicht wird. Der Vertrieb bekommt einen teil der einnahmen, das Label bekommt einen teil der einnahmen und ich bekomme einen teil. Muss ich meinen teil versteuern? Gibt es einen Freibetrag? Oder wie muss ich das machen?
4 Antworten
Dein Sachverhalt ist zu dünn.
Du bist Künstler. Also kein Gewerbebetrieb.
Aber, Du bist selbständig.
Die Einkünfte gehören zu § 18 EStG = freier Beruf.
steuerpflichtig.
Ob überhaupt Steuer und wenn ja wieviel, kommt auf Deine anderen Einkünfte an.pro jahr hat jeder 8354,- + 36,- = 8.390,- Frei. Aber wir kennen Deine anderen Einkünfte nicht.
Übrigens kannst Du natürlich von Deinen Einnahmen, Deine Kosten abziehen. Für die Fahrten zu Studio. und alles andere was Du aufgewendet hat, um diesen ReMix zu erstellen.
Es handelt sich bei dir wahrscheinlich um eine Nebentätigkeit. Das heißt, du musst bei deiner EK-Steuererklärung die Einnahmen unter "sonstige Einnahmen" angeben. Nähere Auskünfte bekommst du natürlich bei deinem Steuerberater oder beim Finanzamt direkt.
Ich glaub ganz normal Einkommenssteuern.
klar, einkommenssteuer.
Hat man da keinen Freibetrag? Muss ich mich dann selbstständig machen? Oder wie versteuere ich das?