Muss ich die einnahmen von veröffentlichtem Song versteuern?

4 Antworten

Dein Sachverhalt ist zu dünn.

Du bist Künstler. Also kein Gewerbebetrieb.

Aber, Du bist selbständig.

Die Einkünfte gehören zu § 18 EStG = freier Beruf.

steuerpflichtig.

Ob überhaupt Steuer und wenn ja wieviel, kommt auf Deine anderen Einkünfte an.pro jahr hat jeder 8354,- + 36,- = 8.390,- Frei. Aber wir kennen Deine anderen Einkünfte nicht.

Übrigens kannst Du natürlich von Deinen Einnahmen, Deine Kosten abziehen. Für die Fahrten zu Studio. und alles andere was Du aufgewendet hat, um diesen ReMix zu erstellen.

Es handelt sich bei dir wahrscheinlich um eine Nebentätigkeit. Das heißt, du musst bei deiner EK-Steuererklärung die Einnahmen unter "sonstige Einnahmen" angeben. Nähere Auskünfte bekommst du natürlich bei deinem Steuerberater oder beim Finanzamt direkt.

Ich glaub ganz normal Einkommenssteuern.

klar, einkommenssteuer.

Neken 
Beitragsersteller
 27.02.2014, 00:11

Hat man da keinen Freibetrag? Muss ich mich dann selbstständig machen? Oder wie versteuere ich das?