Muss ich bei Bedarfsgemeinschaft Rundfunkgebühren zahlen?
6 Antworten
Pro Wohnung muss nur einmal der Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Das gilt nur dann nicht, wenn alle Bewohner befreit sind. Ist nur einer befreit, müsste ein anderer volljähriger Bewohner zahlen, es sei denn die Befreiung wirkt auch für den anderen Bewohner.
Dafür gibt es folgende gesetzliche Regelung in § 4 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: "Die dem Antragsteller gewährte Befreiung erstreckt sich innerhalb der Wohnung
1. auf dessen Ehegatten,
2. auf den eingetragenen Lebenspartner,
3. auf Kinder des Antragstellers und der unter Nr. 1 und 2 genannten Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und
4. auf die Wohnungsinhaber, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 berücksicht worden sind."
Im Falle der Nr. 4 ist die Bedarfs- oder Einstandsgemeinschaft gemeint.
Wenn in der Bedarfsgemeinschaft alle "Mitglieder" Hartz 4 oder vergleichbare Leistungen beziehen, muss gar keiner bezahlen.
Mit dem Hartz 4 Bescheid bekommt man NORMALERWEISE auch die GEZ Befreiung.
GEZ gibt es nicht mehr
stehst du mit 0 euro in dem bescheid, dann wirst du angemeldet, der andere teilnehmer abgemeldet und du zahlst den beitrag.
wenn du einen betrag x vom jc bekommst und im bescheid auftauchst damit, dann bekommst du eine befreiung auf antrag.
Wenn du zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) gehörst,dann gilt die Befreiung auch für dich,sonst müsstest du zahlen !
Rundfunkgebühren werden pro Haushalt bezahlt. Welches Haushaltsmitglied bezahlt, ist dem Beitragsservice schnuppe.