Muss es immernoch 3 Tage vorher angekündigt werden dass der Strom abgestellt wird?

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es ist wohl wahr, dass die ankündigung der stromsperre 3 Tage im vorraus zu erfolgen hat. anderenfalls gilt es aber bereits als ankündigung der liefersperrem wenn in einem vorhergehenden mahnbescheid diese maßnahme mit einem konkreten datum angekündigt wurde...

außerdem, was macht es für einen unterschied, ob sie dir den saft heute abdrehen oder erst am mittwoch?

lg, Anna

Es muss auf jedenfall angekündigt werden. Wieviele Tage zuvor weiss ich nicht.


oder reicht das Schreiben vom 02.09

Wen darin die Stromsperrung angekündigt wurde, dann darf Dir der Netzbetreiber am 14.09.2015 den Strom abstellen. Sind ja mehr als 3 Tage!

Und ehe der Sperrkassierer kommt, hat man für gewöhnlich eine Rechnung und Mahnungen bekommen, in denen auch auf die mögliche Sperrung bei Nichtzahlung hingewiesen wird!


Tage vor der Abstellung des Stroms nochmals vom Anbieter angekündigt werden MUSS

Da der Netzbetreiber sperrt, wird hier wohl nicht der Anbieter mit der Stromsperre drohen. Dein Anbieter bittet nur den Netzbetreiber um Sperrung, mehr macht der nicht!


P.S.


liebe Stromheini

Wer den Sperrkassierer so nennt, brauch sich auch nicht über eine Sperrung wundern. Der Sperrkassierer macht nur seinen Job. Dein Stromanbieter hat seine Vertragspflicht erfüllt, Du dagegen nicht.

Total egal. Die drehen dir den Hahn ab. Ob du da meckerst, oder nicht. Und sei froh, dass du die Frage heute noch stellen konntest.

Ich weiß es nicht aber ich gehe davon aus, dass der "Heini" morgen bei dir schellt und Geld sehen will.

Bekommt er das nicht, wird dir der Strom abgeklemmt. Dir wurde ja Zeit gegeben zu zahlen, es wurde eine Frist gesetzt und die ist um.