Muss ein Arbeitgeber die Lohnabrechnung in deutscher Korrespondenzsprache ausstellen?
Dies betrifft das schweizer Gesetz
Ich habe vor kurzem, 3 Tage in einer Firma als Aushilfe gearbeitet. Mit dem Personalleiter habe ich Deutsch gesprochen, und ich habe auch auf Deutsch gearbeitet. Die Niederlassung war auch in Zürich. Doch die Lohnabrechnung kam mir jetzt auf einmal auf Französisch, da der Hauptsitz in Genf ist. Der Arbeitgeber verweigert mir das Ganze auf Deutsch auszustellen.
Meines Erachtens muss er mir die Lohnabrechnung in der jeweiligen Korrespondenzsprache ausstellen. Doch er behauptet Französisch ist auch eine offizielle Amtssprache. Dies ist auch richtig, aber ich bin mir sicher es gibt ein Gesetz über die angewendeten Korrespondenzsprachen.
Ich bitte um jede Hilfe, aber vorallem um einen Link zu einem Gesetz! Ich finde leider absolut gar nichts.
Vielen Dank Liebe Grüsse
2 Antworten
Na ja, nach 3 Jahren wirst Du Deine Abrechnung auch in franz. Sprache lesen können. Ich verstehe nur nicht was Ab-R E C H N U N G mit der Sprache zu tun hat. - Selbst wenn es kyrillisch wäre sähe ICH immernhin wieviel Geld ich rausbekomme. Arabisch wäre etwas schwieriger.... Es werden ja wohl auch Fränkli sein und somit wirst Du dann vermutlich jeden Mnat unterschiedlich was im Säckli haben, wenn Du womöglich noch in Euronen wechselst. Du hättest aber auch in Deinen Arbeitsvertrag reinschreiben können, dass Du Dein Gehalt in Euro festlegst und Deine Vertragssprache Hochdeutsch ist.
Mich würde mal interessieren um was für einen Job es sich handelt und was in Deinem Arbeitsvertrag steht.
Hallo Saniboy!
Eine in Deutschland ansässige Firma hätte tatsächlich in deutscher Sprache abrechnen müssen. Sorry an dieser Stelle an Nightstick, aber in Deutschland ist die Amtssprache immer noch deutsch! EU hin oder her. Und wenn es eine franz. Firma in Deutschland gewesen wäre.
Nun hast Du aber, Saniboy, ein bißchen Pech: die Firma sitzt in Zürich, nicht in Deutschland und die Schweiz gehört nicht mal zur EU. Das bedeutet, Du wirst wohl in den sauren Apfel beißen müssen und die Abrechnung auf eigene Kosten beglaubigt übersetzen lassen müssen.
Gruß Navvie