Muss der Vermieter Internet- bzw. TV-Leitungen legen?
Mieter haben Anspruch auf Internet und TV-Anschluss, klar. Das haben sie auch, allerdings nur im Wohnzimmer. Die Mieter möchten aber auch Anschlüsse in den Schlafzimmern haben. Dazu müssten Leitungen vom Wohnzimmer im EG bis ins 2. OG gelegt werden. Darf bzw. muss der Mieter das dann selbst machen oder ist der Vermieter zuständig? Danke.
10 Antworten
Das ist das Privatvergnügen der Mieter.
Das ist Mietersache.
Mieter haben Anspruch auf Internet und TV-Anschluss, klar.
nur wenn mietvertraglich zugesichert.
Falls nicht mietvertraglich zugesichert wäre der Übergabepunkt der Telekom für Telefon im Haus der Mindeststandard. Die Mieter müßte dann auf eigene Kosten die Leitungen in ihre Wohnung verlegen lassen.
Die Mieter möchten aber auch Anschlüsse in den Schlafzimmern haben.
Dazu müssten Leitungen vom Wohnzimmer im EG bis ins 2. OG gelegt werden.Darf bzw. muss der Mieter das dann selbst machen oder ist der Vermieter zuständig?
Auch hier gilt nur wenn mietvertraglich mehrere Telefon- und Internetanschlüsse zugesichert sind müßte der Vermieter hier die Kosten tragen.
Falls mietvertraglich nicht zugesichert müßten die Mieter die Leitungen verlegen lassen, die Kosten tragen und bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder zurückbauen lassen.
Du hast ja einen Anschlus.
Für alles andere musst Du selbst sorgen.
Mieter haben Anspruch auf Internet und TV-Anschluss, klar.
Nein, nicht unbedingt. Das müsste ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein.
Darf bzw. muss der Mieter das dann selbst machen oder ist der Vermieter zuständig?
Das ist das Privatvergnügen des Mieters. Der Vermieter kann verlangen, dass das nach Auszug wieder zurück gebaut wird.