Müssen die Eltern mir den Master finanzieren?
Guten Abend zusammen!
Ich habe mich gerade für mein Masterstudium (im Ausland) eingeschrieben, welches ich direkt an den Bachelor anschließe. Seit dem Abitur gab es keine zeitliche Lücke oder Fächerwechsel in meiner Ausbildung.
Das Problem ist nun aber, dass ich bislang kein Geld verdiene und mir das Masterstudium somit alleine nicht leisten kann. Da mein Vater überdurchschnittlich gut verdient, würde ich wohl auch kein Bafög erhalten. Nun weigert sich mein Vater jedoch, mir das Studium noch zu Ende zu finanzieren und meint, mehr als 300 Euro (Taschengeld plus Kindergeld) bekäme ich nicht von ihm, da er nicht mehr verpflichtet sei, mich zu unterstützen. Dass der zügig angeschlossene Master noch zur Erstausbildung zählt, will er nicht glauben. Ich brauche allerdings mindestens 600 Euro, das habe ich schon fix ausgerechnet.
Ist es denn nicht so, dass mich mein Vater bis zu meinem 25. Lebensjahr (oder bis Studienende?) finanziell unterstützen MUSS?? Und falls ja, wie viel muss er dabei zahlen? Den gesamten Bedarf (etwa 600 Euro, da ich ja im Ausland studiere und nicht mehr zu Hause wohne) oder nur einen Teil? Und wie wäre es, wenn ich einen Nebenjob annehme (bis zu 400 Euro), gilt das dann als Einnahmequelle und ich muss dieses Geld selbst investieren?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet! Es belastet mich sehr, dass mich mein Vater plötzlich so hängen lassen will!! Dann kann ich den Master leider vergessen. Und bitte meldet euch nur, wenn ihr die Gesetzeslage genau kennt, es herrscht in den Foren ja meistens schon genug Unklarheit und Fakten kann man nicht diskutieren... Danke euch!
4 Antworten
Hallo,
ja müssen sie. Bachelor und Master gilt als ein einziger Ausbildungsabschnitt - die Eltern bleiben also unterhaltspflichtig.
Das mit den "25 Jahren" kannst du gleich wieder vergessen, es gibt keine Altersgrenze im Unterhaltsrecht.
es gilt Ende der Erstausbildung und das ist der Master auch noch.
wenn deine eltern sich weigern kannst du einen Umweg über den Vorausleistungsantrag gehen.
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php
Es folgt eine Prüfung durch das BAföG-Amt, ob Ihr gegen Eure Eltern (noch) einen Unterhaltsanspruch habt. Wenn ja, holt es sich das Geld (notfalls im Klagewege) von Euren Eltern wieder. Wegen dieser Folgen sollte gut überlegt sein, ob ein Antrag gestellt wird! Habt Ihr keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen Eure Eltern, können diese nicht in Anspruch genommen werden. Im Ergebnis werdet Ihr elternunabhängig gefördert.
Vielleicht reicht auch den Eltern das mitzuteilen. denn zahlen müssen sie so oder so. einmal dir direkt, einmal über den amtsweg ans Bafög-amt. Das wären 597€ Bafög, Kindergeld steht dir auch noch extra zu,. das heißt, wenn du den weg wirklich gehst, werden deine Eltern den Kürzen ziehen.
Versuch es nochmal mit einem Gespräch und unter Vorlage des Links und dessen Infos. Dann sollte die Meinung deiner Eltern hoffentlich anders aussehen. Dann kann man sich ja auf weniger einigen und du machst noch einen Nebenjob. wenn du den Weg des Vorausleistungsantrags gehst, dann geht das Unterhaltsrecht aufs Bafög-amt über und sie müssen an die Ämter zahlen. sowas sollten Eltern eigentlich auch zu vermeiden versuchen.
Dass der zügig angeschlossene Master noch zur Erstausbildung zählt, will er nicht glauben.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/volljaehrigenunterhalt-bachelor-und-master_020321.html
Das OLG Celle, Beschluss vom 02.02.2010, bejaht einen Unterhaltsanspruch des Volljährigen, wenn dieser nach einem erfolgreichen Bachelor noch den dazugehörigen Master folgen lässt. Der Master ist die sinnvolle und in der Praxis auch regelmäßige Fortsetzung des Studiums nach dem Bachelor. Die weitere Qualifizierung ist dem Gericht zufolge auch sinnvoll zur Steigerung der Berufschancen. Auch das OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2011 - 10 UF 161/10, hat entschieden, dass die Unterhaltsverpflichtung der Eltern nach dem Abschluss eines Bachelorstudiums auch für den zeitlich unmittelbar nachfolgenden und inhaltlich darauf aufbauenden Masterstudiengang fortbesteht.
Vielen Dank für die sehr hilfreiche und ausführliche Antwort! :)
Die Eltern sind unterhaltspflichtig bis zum Abschluß einer Erstausbildung oder eines Erststudiums. Der Master gilt da als direkte Weiterführung des Bachelor und gehört somit dazu.
Ich weiß nur nicht, wer immer diese komische 25. Lebensjahr-Grenze verbreitet ???
Stelle einen BaföG Antrag, in der Antwort wird Dir dann wahrscheinlich mitgeteilt, dass dein Bedarf soundso hoch ist und dass er wegen ihres hohen Einkommens deine eltern dafür aufkommen müssen.. Diesen Betrag kannst du dann vor gericht bei deinen Eltern einklagen..
Weiteres zum Bafög z.B. hier: http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bachelor-und-master.html
Vielen Dank!!
Job wird angerechnet auf das Einkommen der Eltern
Nicht nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz!
Da gilt der Bedarf von 597€ und man kann sich als Empfänger noch 4880€ in den 12 Monaten dazuverdienen.