Müll vor der Tür. Nun eine Anzeige.

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Müll auf Privatgelände abgestellt wurde, gibt es i.d.R. keine Anzeige, wenn auf öffentlicher Fläche abgestellt, kann das Ordnungsamt sehr wohl eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufnehmen, die ein Bußgeld ab 35 EUR zu Folge haben wird. Das ist aber auch von Land zu Land und Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt.

Neben den Mülltonnen abgestellt und dann vergessen klingt jedenfalls so dämlich, dass ich mich gerade eben halb tot gelacht habe, und jedem Sachbearbeiter wird es genauso gehen, denn sowas passiert ziemlich oft, gerade ausländischen Mitbürgern...

Tief durchatmen: Nicht alles, was mit Anzeigen bekämpft wird, ist gleich eine Straftat. Es ist in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit und nicht mehr. Es sei denn, da waren umweltgefährdende Stoffe drin (Batteriesäure oder so). Wenn es sehr hoch kommt, dann werden es vielleicht 100€ Bußgeld, mehr nicht.

Rede doch noch mal mit dem Verwalter! Ansonsten ist das keine Straftat, sondern allerhöchstens eine Ordnungwidrigkeit! Ins Gefängnis musst du keinesfalls! Kann sein, dass eine Geldbuße auf dich zukommt, aber auch nicht mehr!

Es handelt sich um eine Owi. Dafür mußt du nicht ins Gefängnis nur eine Geldstrafe. Und natürlich die Rechnung der Entsorgung. Billig wird das jedenfalls nicht.

solange du keinen hochgiftigen sondermüll in den säcken hattest, musst du mit sicherheit nicht ins gefängniss.

erklär dem ordnungsamt den sachverhalt. dort sitzen auch nur menschen. und jeder einzelne von denen weis, was für ein stress ein umzug bedeutet.

wenn du nicht grad an den größten deppen gerätst, kommst du vermutlich mit einer verwarnung bzw einem kleinen verwarngeld davon.

um ehrlich zu sein... mich wunderts, dass der verwalter so ein aufsehen darum macht. scheint ein ziemlich profilierungs süchtiger artgenosse zu sein.