Motorradunfall ohne Führerschein?
Ich weiß nicht mehr weiter und brauche dringend Rat.
Vor einer Woche hab ich mein Motorrad bekommen, habe mich fast nie in meinem Leben so gefreut. Meine Freunde fanden das auch alle cool, von denen hat keiner einen motorrad Führerschein. Alle sind alle ein bisschen damit gefahren, in einer Gegend wo fast kein Verkehr ist.
Ein Freund ist dann damit losgefahren (etwas weiter) und als er nach 15 Minuten nicht zurück gekommen ist sind wir ihn suchen gegangen. Ich bin mit Fahrrad vor raus gefahren und da sah ich ihn mir schon entgegen kommen, er ist getaumelt und hatte nur den Helm in der Hand, er war dreckig und sein ganzes Gesicht war voller blut. Ein Freund von mir war mit auto da und sie sind sofort ins Krankenhaus gefahren... Bis jetzt hab ich von ihm noch nichts gehört, aber ich fahre ihn morgen besuchen...
Jedenfalls haben wir dann das motorrad gesucht und im graben gefunden, Totalschaden..
Ich weiß jetzt nicht weiter, ich habe 2 Jahre auf das motorrad gespart und jetzt ist es kaputt und mein Kumpel im krankenhaus. Ich weiß das es total dumm von mir war, aber was passiert jetzt, die Versicherung bezahlt sowas doch nicht?
Ich weiß nicht weiter, sorry für den Text
13 Antworten
Hey GanjalsTheCure
Zum Thema Bike verleihen ohne Führerschein:
Selbstredend darf man sein Motorrad nur an Personen ausleihen, die im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind. Wer bewusst oder auch nur fahrlässig (Führerschein zeigen lassen!) dagegen verstößt, macht sich gemäß § 21 StVG strafbar. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Zudem kann sogar der eigene Führerschein „wegen charakterlicher Mängel zum Führen eines Kraftfahrzeuges“ entzogen werden.
Zum Thema Versicherung bei Unfällen durch Dritte verursacht:
Man verleiht das Motorrad an einen Freund, der damit verunfallt. Wer kommt für die Schäden auf? Bei Fremdverschulden ein klarer Fall: Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss zahlen. Falls jedoch der Freund - z. B. mangels Fahrpraxis - den Unfall verursacht hat, muss er gemäß § 823 BGB persönlich für die Schäden an der Maschine einstehen. Hierunter fällt auch der Schaden, den man aufgrund einer Höherstufung in der Haftpflicht- und ggf. Vollkaskoversicherung erleidet. Doch Vorsicht: Vor dem Verleihen an Dritte sollte man einen Blick in den Versicherungsvertrag werfen. Wenn man dort als alleiniger Fahrer eingetragen ist, verletzt man mit dem Entleihen seine vertraglichen Obliegenheiten. Das hat zur Folge, dass im Falle eines durch den Entleiher verschuldeten Unfalls Regressansprüche auf einen zukommen können.
Quelle J-Recht
Du solltest dir einen Anwalt suchen.
Ich mache es kurz da schon viel geschrieben wurde:
- Verstoß gegen §21 StVG - sowohl von dir wie auch vom Unfallfahrer. Wird entsprechende Folgen für beide nach sich ziehen.
- War die Maschine zugelassen? Falls nicht -> kommen noch die Kosten für den beim Unfall verursachten Schaden auf euch zu.
- Wenn dein Kumpel nicht zahlen will -> bleibt nur noch der Anwalt (zivilrechtliche Forderung). So oder so wird es für euch beide teuer.
Boah wenn es geräuchert ist kannst du es immer noch versuchen, oder du hast sehr gute Freunde die alle mit sparen
selbst schuld kein mitleid würd ich sagen.
das bezahlt dir keiner dafür kannst du selber zahlen oder der freund der es geschrottet hat kannst du höchsten anbetteln wenn der es nicht zahlt hast du pech.
man lässt auch keine andren fahren mit nem auto oder sonst was.
wenn du nen ferrari bekommst um 2 millionen lässt ihn ja auch net jeden fahren nur weil der "cool" ist oder doch.
doch aber ich hab nicht so ein müll gemacht was wohl ein leben lang folgen hat
Wir waren auch mal jung, aber hatten damals schon was in unserer Birne.
Alter spielt da keine rolle, man verleiht kein KFZ schon gar kein Motorrad ohne das der/die auch die gültige Fahrerlaubnis hat.
Um es mal drastischer zu sagen, erklären: Man kann mit 17 seinen Segelflugschein erhalten.
Würdest du einem Freund ohne Schein deinen Segler leihen? Und komm mir jetzt nicht damit: Das ist was anderes.
In beiden Fällen Motorrad oder Segler kann diese für die Person (Ausleiher) und dritten unbeteiligten Personen tödlich enden.
Bedeutet also, du hast einem anderen dein Motorrad übergeben, der keinen Führerschein hat.
Hast du überhaupt schon den nötigen Führerschein?
Selbst wenn eine Vollkasko bestehen würde, wird diese nichts zahlen.
Den Fremdschaden zahlt zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung, wird dich aber auf jeden Fall in Regress nehmen (bis 5.000 €)
Außerdem wird es auch ein Strafverfahren gegen dich und den Motorradfahrer geben, denn du hast einem anderen der keinen Führerschein hatte, dein Kraftrad übergeben und dieser ist gefahren ohne den erforderlichen Führerschein zu besitzen.
Und letztendlich wird der Versicherer, dir die Kfz-Versicherung kündigen.
jo wenn man jung ist macht man so was Warst du denn nie jung=)