Motorradkauf (gebraucht) - Darf ich gleich fahren?
Guten Tag liebe gutefrage.net - Community,
mich würde es einmal interessieren, ob man ein Gebrauchtmotorrad (oder auch Fahrzeug) von einem Privatverkäufer direkt nach Kauf fahren darf?
Das Motorrad wurde von ihm selbstverständlich schon angemeldet, und ist es nach wie vor .. Heißt das also ich kann damit ohne Probleme bis zu meiner Haustür fahren, über seine angemeldete Kennziffer? Oder muss ich direkt vor Ort ein von mir geprüftes & angemeldetes Kennzeichen mitnehmen und am Motorrad festschrauben, und dann darf ich erst damit fahren?
Weil ich auch mal gelesen habe, dass innerhalb von 3 Tagen das Nummernschild des Verkäufers abgemeldet werden muss, und ein eigenes angemeldetes daran befestigt werden muss.. was mich jedoch irritiert, weil mir jemand sagte dass das überhaupt nicht funktioniert und man mit dem "alten" Kennzeichen nicht fahren darf, sondern erst alles neu anmelden muss um dann damit fahren zu dürfen..
Stimmt das?
Darf ich also direkt damit nach Hause fahren, weil es von ihm aus noch angemeldet ist? Oder muss ich es mit einem Anhänger abholen & sofort selbst anmelden?
Ich hoff auf eure Antworten, und bin jetz schonmal sehr dankbar dafür!
Vielen Dank, und MfG. Nyr0 (Christian).
3 Antworten
Theoretisch geht das. Nur muss der Verkäufer dieser Sache zustimmen. Wenn der Verkäufer des Motorrads damit nicht einverstanden ist, wird er das Motorrad abgemeldet übergeben.
Das heißt für dich: Entweder holst du das Motorrad mit einem Transporter/Anhänger ab oder du besorgt ein Kurzzeitkennzeichen bzw. ein Überführungskennzeichen.
Wenn der Verkäufer sich darauf einlässt, dir das Motorrad im angemeldeten Zustand zu verkaufen, dann muss einiges beachtet werden. So muss im Kaufvertrag z.B. genaustens angegeben werden, an welchem Tag und um welche Uhrzeit das Motorrad übergeben wurde. Und ab genau diesem Zeitpunkt, ist dann der Käufer für alles verantwortlich, was mit dem Motorrad und dem Kennzeichen dann passiert. Das eigentliche Thema weshalb es da immer wieder Diskussionen gibt, ist die Versicherung. Denn wenn das Motorrad nach dem Kauf immer noch auf den Verkaäufer angemeldet und versichert ist, muss seine Versicherung auch dafür haften, wenn du mit dem noch angemeldeten Motorrad einen Unfall baust. Und das ist in jedem Falle mit viel Papierkram und Rennerei für den Verkäufer verbunden.
Es ist außerdem richtig, dass du das Motorrad spätestens eine Woche nach Kauf abmelden und dann logischerweise auf deinen Namen wieder anmelden musst, wenn du es fahren willst. Denn mit dem Kennzeichen des Verkäufers ist das Motorrad weder auf dich zugelassen, noch versichert.
Du kannst dir ein Überführungskennzeichen holen. Dami darfst du in einem bestimmten Zeitraum das Fahrzeug bewegen. Das Kennzeichen vom Vorbesitzer, DARFST du GLAUBE nicht mitbenutzten für die Heimfahrt. Aber ich würde dir ein überführungskennzeichen und wenns über 150km entfernung ist sowieso einen Hänger.
Du denkst da in ner völlig falschen Schiene.
Oder muss ich direkt vor Ort ein von mir geprüftes & angemeldetes Kennzeichen mitnehmen und am Motorrad festschrauben,
Du kannst kein Kennzeichen anmelden. Die Behörde heißt Kraftfahrzeugzulassungstelle. Nicht Kennzeichenzulassungsstelle. Da werden Fahrzeuge angemeldet. Das Kennzeichen dient nur zur Identifizierung.
Außerdem ist das Kennzeichen an das Fahrzeug gebunden. Der Vorbesitzer kann seine Nummer nicht behalten und ein anderes Fahrzeug mit dieser Nummer anmelden. Die Nummer gehört zum Fahrzeug , nicht zum Halter.
Wird Dir das Fahrzeug zugelassen übergeben, kannst Du damit fahren. Ist es bei Übergabe vorübergehend Stillgelegt brauchst du ein Überführungskennzeichen.