Motorrad geblitzt sagen man war es nicht?
Hey ich habe einen Schreiben bekommen das ich 21 km/h zu schnell war mit dem Motorrad und sie haben mein Kennzeichen. Allerdings habe ich einen Helm aufgehabt beim fahren daher kann man mein Gesicht nicht sehen. Kann ich jetzt einfach sagen ich war es nicht und bekomme keine Strafe oder wie läuft das ab ?
6 Antworten
Du kannst sagen, dass du es nicht warst (hab ich auch schon gemacht). Wenn du Glück hast, kommt nichts mehr, wenn du Pech hast musst du Fahrtenbuch schreiben. Das heisst, jeden einzelnen Meter, den du mit der Maschine fährst (wer, wann, von wo nach wo, Kilometerstand) in ein Buch eintragen. Aber, wenn du noch in der Probezeit bist, musst du sagen, dass du nicht weisst, wer gefahren ist, sonst darfst du zur nach Prüfung. Hast du die Probezeit hinter dir, kriegste ein Punkt und eine echt teure Strafe (wurde vor kurzem strenger gemacht die Regeln).
500 euro plus 100 bis 200 euro Strafe für das Foto plus Aufwand immer zur Fahrschule zu kommen
du weißt nicht wer gefahren war? das ist der einzige tipp den du geben kannst? das kann auch ganz anders ausgehen. dann wird nämlich erstmal geguckt wer vllt noch zugang zu dem motorrad hat. haben diese leute einen schein dafür? ist davon auch keiner gefahren (nachweislich), wurde das motorrad dann gestohlen? warum hat man das nicht zur anzeige gebracht?
Soweit geht die Polizei nicht für ein Blitzerfoto. Das einzige was passieren kann, ist dass du Fahrtenbuch schreiben musst. Kann ja auch sein, dass einer deiner Freunde oder sonst wer mit gefahren ist und du dich nicht erinnerst.
Wo bist du geblitzt worden? Deutschland? Dann gibt es sicher zusätzlich ein Blitzerbild von vorne.
Wenn du abstreitest gefahren zu sein, werden evtl. deine Nachbarn gefragt, ob sie den Typen auf dem Foto erkennen.
So viele verschiedene Kombis bzw. Helme wirst du nicht haben.
Kannst du schon...ist aber schwierig und lästig.
Bei einem Kollegen von mir gabs eine Hausdurchsuchung nach der Kombi und dem Helm.
Haben sie zwar gefunden, aber er meinte eben auch, dass er an dem Tag da nicht drin gesteckt hat.
Jetzt darf er Fahrtenbuch führen. Macht kein spaß, glaub mir.
Zahl lieber die paar Euro oder (falls schon nach dem neuen Recht) nimm das Einmonatige Fahrverbot in Kauf.
Nein kannst du nicht.
Du kannst Einspruch einlegen, da wirst du nachher mehr zahlen müssen. Wie du willst halt, besser du stehst dazu, als eine Falschaussage zu machen. .
Doch kannst du.
Wird dann vermutlich aber deutlich teurer.
ja klar, stimmt schon. Können kann man immer alles mögliche.
Nein wird es nicht. Auf dem Motorrad kann man dir nicht nachweisen, dass du das warst. Meistens kommt dann einfach nichts mehr. Was höchstens passieren kann, ist dass du Fahrtenbuch schreiben musst. Bezahlen musst du aber nichts.
habe ich auch geschrieben. Da ist wieder einer, der alles auf die Goldwaage legt. Danke, meine Antwort war in der Tat im ersten Satz nicht superkorrekt.
darauf würde ich mich nicht verlassen. das nix mehr kommt. ! Toller Tipp, das ist also ein Freibrief aller Motorradfahrer zu tun und zu lassen auf den Straßen, was man will. Super. So kann ich mir das nicht vorstellen.
Mal abgesehen vom fehlenden Unrechtsbewusstsein des Fragestellers halte ich Hinweise auf "Wegducken" nicht zielführend.
Jeder sollte lernen, dafür einzustehen, was er selbst verbockt hat.
Nur so kann eine Gesellschaft funktionieren.
Ansonsten sind alle Hinweise in Foren immer "auf eigenes Risiko" und rechtlich unverbindlich.
Ja, das ist gut ausgedrückt. Letzten Endes ist es halt eifnach so, dass - wenn dieser Motorradfahrer Pech hat, die Polizei genau nachhaken wird. Da kann man richtig Beweise sammeln. Ich wüsste da schon einen Weg, wie man das schnell nachweisen kann auch.
Ich auch. Die Polizei auch.
Nein tut und kann die Polizei eben nicht. So lange man das Gesicht nicht erkennt, kann die polizei nichts nachweisen. Das kann aufm Motorrad jedem Mal passieren. Sobald er dann Fahrtenbuch schreiben muss, wird er eh nicht mehr zu schnell fahren. Ein "Bekannter" von mir hat auf dem Motorrad einem Auto den Spiegel abgeschlagen, weil das Auto ihn rechts überholt hat und in den Gegenverkehr gedrängt hat. Brief von der Polizei bekommen, er sollte eine Zeugenaussage machen, er hat drauf geschrieben "wer wird denn beschuldigt?" Und danach kam nichts, rein gar nichts mehr. Der Autofahrer ist auf dem Schäden sitzengeblieben.
doch, tut und kann sie. Ist dir schon mal der Gedanke gekommen,. dass sie es deswegen nicht tut aus dem gleichen Grund, warum man nicht täglich in jede S-Bahn steigen kann um Fahrkarten zu kontrollieren?
Denen fehlt schlicht Personal, und wenn du aber Pech hast, bist du trotzdem dran. Und wie egsagt, vertrau mir - die Polizei könnte was tun. Das ist so.
wahrscheinlich weil der autofahrer eine anzeige zurückgezogen hat. dennoch ist das fehlverhalten von anderen kein freibrief um sachbeschädigung zu begehen
Ja komm du hast Recht und ich meine Ruhe. Wenn du das denkst dann ist das halt so.
Irrtum: ich denke es nicht, ich weiss das. Immerhin hast du eingesehen, dass ich Recht habe.
Wenn du das denkst XD immerhin spreche ich aus mehrfacher Erfahrung
nun, das lässt ja sehr tief blicken.
Vor allem lässt es einen tiefen Einblick in die Motorradfahrermoral zu. Wolltest du sowas jetzt erreichen?
Ich traue dir zu, dass du das kannst.
Du bekommst eine Anhörung. Dort kannst du Stellung nehmen. Bist du nicht gefahren, musst du angeben, wer gefahren ist. Hast du da eine plötzliche Gedächtnislücke, könnte der Zwang, ein Fahrtenheft zu führen, drohen. Und das ist echt lästig.
Ja bin in der Probezeit und 500€ für ein Aufbau Seminar ist mir viel zu teuer