Möbelkauf Rückgängig machen? Rechtsfrage.
Hallo,
ich habe folgende Frage und hoffe Ihr könnt mir weiter helfen,
wir haben am 12.02.2011 eine Schrankwand per Kaufvertrag bei Höffner gekauft.
Kosten: 799,00 und Lieferung in 9 Wochen. Um den 06.04.2011 !
Heute sehen wir in der Höffner Werbung die gleiche Schrankwand für 449,00 € !!!!!
Können wir vom Kaufvertrag zurücktreten, da ich natürlich nun die neue kaufen möchte und so € 350,00 spare??!!!
Bitte hilft uns! Vielen Dank und LG
6 Antworten
nein normalerweise kannst du nicht vom Kaufvertrag zurück treten aber es gibt noch eine Möglichkeit. Du hast ja den Namen deiner Schrankwand schau in ein anderes Möbelhaus das die gleiche Schrankwand zu einen besseren Preis hat und verlange bei Höffner eine Preisgarantie im Berliner Raum währen da Kraft oder Porta.Die zweite Möglichkeit wäre über den Kundendienst und dann die Geschäftsleitung zu den neuen Preis zu kommen.Schau bitte aber vorher nach ob dein Preis 799,0 mit Montage ist und eventuell der günstigere nur Lieferservice beinhaltet.
Nach 5 Wochen kannst du keinesfalls mehr vom Kaufvertrag zurücktreten.
Bist du wirklich sicher, dass es sich um genau die gleiche ABW handelt? Oft sind diese Werbeknaller billige Nachbauten oder es fehlt ihnen an diversen Details wie Dämpfer, Glasböden o.ä. Bevor du mit deinem Verkäufer Kontakt aufnimmst, solltest du das zuerst einmal klären.
Eure Widerrufsfrist ist bereits abgelaufen.
Ihr könnt höchstens andere Gründe für den Rücktritt geltend machen.
Sollte Höppner sich darauf einlassen, sollte die neue Schrankwand unter anderem Namen mit der gleichen Adresse erworben werden.
Viel Glück!
Welche Widerrufsfrist? Ich sehe hier keinen Anhaltspunkt dafür, dass es sich um einen Internetkauf handelt.
Bist du dir zu 100 % sicher,dass es sich bei der Werbung um die gleiche Schrankwand handelt,wie du sie bereits bestellt hast,dann überprüfe zusätzlich,ob in deinem Kaufvertrag die Lieferung und Montage vereinbart wurde.Vermutlich handelt es sich bei dem Werbepreis um einen Abholpreis.
Den Kaufvertrag kannst du nicht ohne weiteres rückgängig machen.Du kannst aber in einem Gespräch mit dem Geschäftsführer versuchen,dass er auf einen Preiseinstieg auf die eigene Werbung eingeht.Die evtl.im bestehenden Kaufvertrag vereinbarten Zusatzleistungen müssen dabei natürlich berücksichtigt werden.
Litizicke hat es bereits korrekt beantwortet.
Einen rechtlichen Anspruch auf Rückgabe oder Preisanpassung gibt es nicht!
Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn Höffner eine Preisgarantie gegeben hat. Aber selbst dann dürfte die Frist bereits abgelaufen sein.
Sie können jetzt nur noch auf Kulanz hoffen.