MMOGA kann bestellten Artikel nicht liefern und weigert sich zur Rückzahlung des Rechnungsbetrages ist das rechtens?
Hallo
Wir haben bei MMOGA was bestellt bzw.ein Minderjähriger und mit Paysafecard bezahlt.
Der Artikel kann von MMOGA nicht geliefert werden .
Daher haben wir um Rückzahlung gebeten des Gesamtbetrages inkl.gebühren. MMOGA bietet uns jetzt aber keine Rückerstattung an nur einen Gutschein und den auch nicht einmal über die komplette Summe inkl. Der Gebühren und verweigert eine Auszahlung per PayPal oder Banküberweisung.
Mal abgesehen davon daß MMOGA den Artikel nicht an einen minderjährigen rechtlich hätte verkaufen dürfen Einverständnis Erklärung der Eltern lag nicht vor ( dies teilten wir MMOGA auch mit ) stellt sich nun die Frage sind diese nicht verpflichtet denn Betrag vollständig zu erstatten und auf unsere gewünschte Art ?
Denn es kann ja nicht angehen das man was verkauft , nicht liefern kann und sich dann trotzdem bereichert in dem man verlangt dort was anderes zu kaufen.
Für uns ist MMOGA gestorben und wir werden dort nie wieder was kaufen !
Auf Paysafecard kann laut Paysafecard nichts erstattet werden . Also der Betrag nicht wieder gutgeschrieben werden und eine Reklamationsabteilung gibt es dort anscheinend nicht .
Müssen wir jetzt ernsthaft einen Anwalt einschalten ?
Wie sollen wir weiter vorgehen um unser Geld zurück zu bekommen. Hätte jemand vielleicht auch schon dieses Problem mit MMOGA ?
Freuen uns auf eure Antwort danke
Mfg
Trend4
4 Antworten
Müssen wir jetzt ernsthaft einen Anwalt einschalten ?
Ist der Betrag so groß, dass es sich lohnt?
Müssen wir jetzt ernsthaft einen Anwalt einschalten ?
Ja, das wäre mein Rat.
Nach deutscher Rechtsprechung ist das Angebot von MMOGA insgesamt illegal.
Ich habe davon gehört, dass es sich bei MMOGA um einen Ausbeuterbetrieb handelt, deswegen sollte man grundsätzlich nichts bei denen einkaufen. Wenn ich dort mal einkaufe, dann aber bloß mit Paysafe/Paypal und maximal kleine Beträge, als kleiner Tipp für die Zukunft.
In deinem Fall würde ich den Betrag einklagen, wenn es lohnenswert ist, ansonsten sieht es eher ungünstig für dich aus.
Laut Impressum mußt du deine Klage in Hongkong einreichen. Viel Glück!