Mitwisserschaft: Hotel bzw airbnb das nicht nach meldeschein fragt muss man da zur Polizei gehen?
Hallo ich habe kenntnis von einem ungesetzlichen Vorgang also ich bin wo eingecheckt und benutze da das ganze zimmer und auch den Balkon da musste ich gar keinen meldeschein ausfüllen. Muss ich da eigentlich zur Polizei gehen? Die Rezeption ist nicht besetztalso die kann ich schonmal nicht konfrontieren und ich bin ja mitwisser. Mache mir jetzt Sorgen dass ich belangt werden kann wenn hier ne Razzia wäre also sowas kann ja immer sein.
3 Antworten
Also mehrere Dinge:
1.:
Die Meldepflicht ist nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)durch DICH zu erfüllen.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Das wärst in dem Fall also du.
2.:
Es ist nicht geregelt, wer dir den für die Anmeldung notwendigen Meldeschein nach § 23 Absatz 1 BMG bereitstellt. Darin steht sogar, dass der Meldeschein entfällt wenn das Melderegister automatisiert geführt wird, und du bei der Anmeldung die Richtigkeit der Daten quittierst.
(besonderer Meldeschein für Beherbergungsstätten nach § 29 BMG siehe weiter unten)
3.:
Nach § 19 Absatz 1 BMG hat der Wohnungsgeber bei der Anmeldung mitzuwirken, in dem er dir eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung ausstellt, mit der du dich beim Meldeamt anmelden würdest.
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber [...] den Einzug schriftlich [...] zu bestätigen.
4.:
Und jetzt kommt der wichtige Teil für dich.
Gemäß § 27 Absatz 2 Satz 1 BMG brauchst du dich nicht anmelden, wenn du weißt, dass du nicht länger als 6 Monate in diesem Hotel/ in dieser Wohnung wohnen wirst.
Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden.
Insgesamt heißt das also, dass du dir keine Sorgen machen musst. Du musst dich nicht für diesen Wohnsitz anmelden, wenn du dort nicht länger als 6 Monate wohnst.
Der besondere Meldeschein nach § 29 BMG ist nur notwendig, wenn du dort länger als 6 Monate wohnst.
Du kannst deswegen nicht belangt werden In dem Punkt brauchst du dir keine Sorgen machen. Du hast auch keinen Nachteil durch Nichtausfüllen des Meldescheins.
Es ist das Hotel das sich falsch verhält. Jedoch ist dafür nicht die Polizei zuständig, sondern die Meldebehörde der Gemeinde. Rechtsgrundlage ist nämlich §29 Abs. 2 Bundesmeldegesetz.
Nunja, wenn ich hilfreiche Antworten geben möchte, gehört es dazu zu wissen, von was ich rede.
Airbnb ist kein Hotel
Ja das wär abzusehen dass sowas unqualifiziertes geantwortet wird. Und was hilft mir das jetzt?
Kein Hotel => kein Meldeschein => kein Problem
Ansonsten die Frage mal in Deutsch und verständlich formulieren.
Ne die haben hier ne Rezeption und sind bei booking also hier kann die mafia untertauchen ich denke das interessiert die polizei
Ohje woher kennst du denn alle Paragrafen die es giebt das ist aber gut zu wissen