Mittäterschaft beim Diebstahl im Kaufhaus
Ich bin mit einem Freund ins Kaufhaus dort wollte er etwas klauen. Ich wollte ihn davon abhalten aber er wollte sich nicht davon abringen lassen. Ich habe mich von im entfernt und nach einiger zeit kam ich wieda zu ihm kam verstautet er den gegenstand in seiner hose ich hatte ernst nichts gemerkt doch dann sagte er es mir ich wollte ihn erneut davon abringen doch er wollte es durchziehen wir gingen durch die Kasse und dann kamen auf uns die detektive zu und batten uns mit zu kommen . Wir sollten unsere Taschen leeren und sie fragen uns nach den Personalien. Er klärte uns auf das mein Freund eine Anzeige bekommt und 1 Jahr Hausverbot. Doch dann sagte er mir das ich auch "nur" ein halbes Jahr Hausverbot bekäme. Ich dementierte das ich ihn versucht hab ihn davon abzuhalten und mich deshalb auch entfernt habe. Er meinte ich habe mich als Mittäter schuldig gemacht.
Nun meine Fragen:
1.Ist das gerechtfertigt das ich ein halbes Jahr Hausverbot bekomme ? 2.Was passiert wenn ich den Laden trotzdem getrette uns sie mich sehen?
12 Antworten
Nein, die können dir gar nichts - in Sache Anzeige. Hausverbot können sie dir jedoch immer erteilen, sie haben das Hausrecht. Du kannst z.B. auch jedem verbieten in deine Wohnung zu kommen, egal ob er was gemacht hat oder nicht.
Stimmt, die ist genauso strafbar, muss aber auch erst einmal nachgewiesen werden.
also könnte noch was im nachhinein auf mich zukommen ?
Nein, du hast nicht Schmiere gestanden oder soetwas ähnliches. Wenn dein Freund das auch bestätigen würde (was er fairnesshalber machen sollte), wird dich jeder Richter freisprechen... Aber denke nicht einmal so weit. Da kommt nichts mehr. Nur in den Laden würde ich nicht gehen, dann provozierst du eine anständige Anzeige.
Solltest du den Laden während des Hausverbotes betreten, können sie dich wegen Hausfriedensbruch anzeigen.
An deiner Stelle würde ich keine Aussage machen und dir lieber rechtichen Beistand holen.
wie lange speicher die den meine Daten ? Kann das noch weitere Spätfolgen haben ?
Spätfolgen dürfte es keine haben. Es kommt zumindest nicht in dein Führungszeugnis. Wie alt bist du denn überhaupt?
Ich bin 15 Jahre alt.
Nun ja, wenn man die Rechtslage streng nimmt, hättest du deinen Freund entweder anzeigen müssen oder das Haus ganz verlassen.
Da du mit ihm durch die Kasse gegangen bist, muss man von einer Mittäterschaft ausgehen.
An sich solltest du von einem solchen Freund Abstand nehmen oder ihm raten, eine Therapie zu machen!
Toi Toi!
Nee nee, so ist das nun echt nicht. Allerhöchstens (!!!) könnte man ihm psychische Beihilfer könnte man ihm vorwerfen, und selbst die sehe ich hier nicht.
Ich würde hier Mittäterschaft ablehnen, da dein Freund die alleinige tatherrschaft inne hatte und du auch keinen Tatwillen hattest. Strafrechtlich kann dir also nichts passieren.
Das Hausverbot ist trotzdem wirksam, denn das kann der Hausrechtsinhaber trotzdem gegen dich erteilen. Wenn du dich daran nicht hälst, dann machst du dich starfbar - und zwar wegen Hausfriedensbruch, § 123 StGB.
haus verbot dürfen sie dir jeder zeit aussprechen ohne grund...
dann können sie die polizei holen und dich anzeigen wegen hausfriedensbruch
Das ist so nicht richtig. Auch eine Mittäterschaft ist strafbar.