Mittäterschaft beim Diebstahl im Kaufhaus

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Nein, die können dir gar nichts - in Sache Anzeige. Hausverbot können sie dir jedoch immer erteilen, sie haben das Hausrecht. Du kannst z.B. auch jedem verbieten in deine Wohnung zu kommen, egal ob er was gemacht hat oder nicht.

XBiEsTX  19.08.2009, 19:59

Das ist so nicht richtig. Auch eine Mittäterschaft ist strafbar.

Silvie1407  19.08.2009, 20:03
@XBiEsTX

Stimmt, die ist genauso strafbar, muss aber auch erst einmal nachgewiesen werden.

maxmani1 
Beitragsersteller
 19.08.2009, 20:08
@Silvie1407

also könnte noch was im nachhinein auf mich zukommen ?

Gebruenn  19.08.2009, 22:19
@maxmani1

Nein, du hast nicht Schmiere gestanden oder soetwas ähnliches. Wenn dein Freund das auch bestätigen würde (was er fairnesshalber machen sollte), wird dich jeder Richter freisprechen... Aber denke nicht einmal so weit. Da kommt nichts mehr. Nur in den Laden würde ich nicht gehen, dann provozierst du eine anständige Anzeige.

Solltest du den Laden während des Hausverbotes betreten, können sie dich wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

An deiner Stelle würde ich keine Aussage machen und dir lieber rechtichen Beistand holen.

maxmani1 
Beitragsersteller
 19.08.2009, 19:59

wie lange speicher die den meine Daten ? Kann das noch weitere Spätfolgen haben ?

Silvie1407  19.08.2009, 20:04
@maxmani1

Spätfolgen dürfte es keine haben. Es kommt zumindest nicht in dein Führungszeugnis. Wie alt bist du denn überhaupt?

maxmani1 
Beitragsersteller
 19.08.2009, 20:06
@Silvie1407

Ich bin 15 Jahre alt.

Nun ja, wenn man die Rechtslage streng nimmt, hättest du deinen Freund entweder anzeigen müssen oder das Haus ganz verlassen.

Da du mit ihm durch die Kasse gegangen bist, muss man von einer Mittäterschaft ausgehen.

An sich solltest du von einem solchen Freund Abstand nehmen oder ihm raten, eine Therapie zu machen!

Toi Toi!

Viadrus  25.08.2009, 09:18

Nee nee, so ist das nun echt nicht. Allerhöchstens (!!!) könnte man ihm psychische Beihilfer könnte man ihm vorwerfen, und selbst die sehe ich hier nicht.

Ich würde hier Mittäterschaft ablehnen, da dein Freund die alleinige tatherrschaft inne hatte und du auch keinen Tatwillen hattest. Strafrechtlich kann dir also nichts passieren.

Das Hausverbot ist trotzdem wirksam, denn das kann der Hausrechtsinhaber trotzdem gegen dich erteilen. Wenn du dich daran nicht hälst, dann machst du dich starfbar - und zwar wegen Hausfriedensbruch, § 123 StGB.

haus verbot dürfen sie dir jeder zeit aussprechen ohne grund...

dann können sie die polizei holen und dich anzeigen wegen hausfriedensbruch