Mitbewohner kurz gefilmt - strafbar?
Seit knapp 1 Jahr wohne ich in einer neuen WG und habe seitdem andauernd Ärger mit einem der Mitbewohner.
Er hat ein Alkoholproblem und im Vollsuff schon so manche Aktion gebracht, die er dann am nächsten Tag abgestritten hat.
- Mir eine Flüssigkeit aus der Apotheke ins Gesicht gespritzt
- Mir die Brille aus dem Gesicht genommen, woraufhin ich ihn gegen die Wand geschubst habe. Am nächsten Tag hat er dann behauptet, dass ich auf ihn los gegangen bin.
Gestern hatte er wieder so einen Anfall, den ich kurz gefilmt habe, um ein Beweismittel in der Hand zu haben.
Mache ich damit strafbar?
Fyi. Zum neuen Semester beginnend am 1. April bekommt er ein Einzelzimmer. Mitte Februar beginnen die Semesterferien.
7 Antworten
DSolange du das nicht veröffentlichst, und nur dazu benutzt, ihm und nur ihm sein Verhalten zu beweisen, ist das nicht strafbar.
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
https://www.urheberrecht.de/recht-am-eigenen-bild/
ABER:
§ 201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
https://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html
Allerdings muss hier dein Mitbewohner Anzeige erstatten.
Inwieweit jetzt da die Tatsache eine Rolle spielt, das ihr in einer WG lebt, kann ich nicht sagen. Ich denke mal, dass das für Gemeinschaftsräume nicht so eng ausgelegt wird wie für Private WG Zimmer.
Was du aber machen solltest: Nachdem du deinem Mitbewohner die Bilder gezeigt hast, diese löschen. Damit bist du af der sicheren Seite.
Ja Du machst Dich strafbar. Filmen darf man sowieso nicht ohne Zustimmung. Und da Dein Kollege ja dort wohnt, und Du ihn in seinem zuhause gefilmt hast, könnte das sogar Eingriff in den höchspersönlichen lebensbereich sein.
Als Beweis wären die Aufnahmen dann eh nicht geeignet, da sie illegal (sogar durch eine Straftat) erlangt wurden.
Es kommt drauf an, was du mit den Aufnahmen vor hast. Machst du sie öffentlich kannst du dich strafbar machen, wenn du dir vorher nicht das Ok vom Mitbewohner geholt hast, willst du die Bilder nur als Beweis haben um deinem Mittbewohner den Spiegel vorzuhalten, dann ist das ok.
Du darfst ihn nicht ohne sein Einverständnis filmen. Es wird als Beweismittel nicht anerkannt.
Dein Kommentar ist Unfug und Schwachsinn
Mache ich damit strafbar?
Unter Umständen, JA!
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html
Auch wenn er behauptet, etwas nicht getan zu haben, obwohl es klar zu sehen ist?
Gilt das lediglich, wenn sein Gesicht zu erkennen ist?
Schau in den Link rein - lesen kannst du doch?
Unfug.