Mit wie viel Promille auf Mofa?

13 Antworten

Wenn Du mit 18 einen Autoführerschein haben möchtest, solltest Du Dich an die 0,00000 Grenze halten..........

SupernovaX 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 21:08

Habe meinen Autoschein bereits :D Dachte für's Mofa könnten andere Regeln gelten.

BEAFEE  17.03.2015, 21:13
@SupernovaX

Mit Promill auf dem Mofa bist Du dann auch gleich den Führerschein für´s Auto los....steig lieber aufs Fahrrad....da kannste dir 1,6 ?? Promill erlauben.....was für mich völlig unverständlich ist......

Wenn Du jemals Auto fahren möchtest, sollte für Dich 0,0 Promille die Grenze bleiben!

Grad Führerschein-Neulinge dürfen nie mit Alkohol erwischt werden. Somit solltest Du Dein Mofa stehen lassen, wenn Du Alkohol trinken möchtest!

Verschuldest Du einen Unfall - und das gilt für alle alkoholisierten Fahrer - bekommt man inzwischen immer eine Teilschuld. Kommt dabei vielleicht noch ein Mensch zu Schaden oder erleidet tötliche Verletzungen, wird der Verursacher seines Lebens nicht mehr froh!

Nimm Dir das zu Herzen und lass die Finger vom Mofa oder später Auto, wenn Alkohol im Spiel ist!

SupernovaX 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 20:57

Meinen PKW-Führerschein habe ich bereits. Mir geht es aber darum, ob aufm Mofa auch die 0,5'er Grenze gilt, oder ob es da eine andere Regelung gibt.

auchmama  18.03.2015, 11:12
@SupernovaX

Wenn Du auf der Mofa mit Promille erwischt wirst, ist auch Dein Führerschein Geschichte - ebenso auf dem Fahrrad!

Das sollte man als Inhaber eines Führerscheins aber eigentlich wissen :-(

SupernovaX 
Beitragsersteller
 18.03.2015, 15:21
@auchmama

Eigentlich. :D

Am besten gar nicht aufs Mofa steigen wenn man Alkohol getrunken hat. Egal wie viel.

SupernovaX 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 20:11

Natürlich. Wäre das beste. 

Unter 21? Dann gilt für dich die 0,0‰-Grenze!

Siehe StVG §24c:


§ 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.


P.S: Auch ein Mofa ist ein Kraftfahrzeug!

SupernovaX 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 20:22

Bin 18, Probezeit ist aber rum ;) Also gilt die 0,5'er Grenze?

clemensw  17.03.2015, 20:24
@SupernovaX

Welchen Teil von

"vor Vollendung des 21. Lebensjahres"

hast Du nicht verstanden?

Bis zum 21. Geburtstag 0,0‰!

SupernovaX 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 20:56
@clemensw

Da war ODER gestanden mein Freund.

adk710  17.03.2015, 21:12
@SupernovaX

Das bedeutet, dass Alkohol für dich tabu ist, sobald du eine (!) der Voraussetzungen erfüllst: Entweder du bist unter 21 oder du bist in der Probezeit oder beides, in jedem Fall gelten aber für dich 0,0 Promille.

clemensw  17.03.2015, 22:53
@SupernovaX

Eben: Das steht ODER. Mit 18 Jahren sollte man eigentlich die Logik der Formulierung:

Wenn A oder B, dann C

begreifen können.

SupernovaX 
Beitragsersteller
 18.03.2015, 15:22
@clemensw

Ja, nachdem ich mir das ganze erneut durchgelesen habe, musste ich mir auch an den Kopf fassen :D Passt schon alles, danke an euch :D

0,0 und 0,5 Promille-Grenze

Wer ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr mit 0,5 Promille oder mehr führt, handelt ordnungswidrig und somit rechtswidrig und muss mit den entsprechenden Rechtsfolgen rechnen. Es ist nicht erforderlich, dass bei der Promillefahrt irgendwelche Ausfallerscheinungen zu Tage treten. Allein das Führen eines Kraftfahrzeugs mit 0,5 Promille oder mehr reicht für die Tatbestandsverwirklichung aus. Kleinkrafträder, Mopeds und Mofas sind Kraftfahrzeuge im Sinne des gesetzlichen Tatbestands, nicht hingegen Fahrräder.

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe und für Personen bis 21 Jahre gilt seit 2007 die 0,0 Promille-Grenze des § 24 c StVG. Der genannte Personenkreis handelt ordnungswidrig, wenn eine Fahrt unter Alkoholeinfluss begangen wird. Es gilt insoweit also die 0,0 Promille-Grenze.

http://www.strafzettel.de/cms/nt/alkohol-u-a/alkohol/00-und-05-promille-grenze.html