Mit Handy ins Wasser geworfen, wer muss zahlen?
Peace,
hab mir vor 3 Monaten das HTC One M8 mit 1&1 Vertrag geholt und keine Zusatzversicherung abgeschlossen. Wir waren die Woche auf Klassenfahrt in Italien und ich hab am Pool gestanden mit dem Handy in der verschlossenen Tasche. 2 Freunde von mir haben hinter mir miteinander gerangelt bzw versucht sich gegenseitig ins Wasser zu werfen. War mit dem Rücken zu ihnen gedreht und einer ist gegen mich gefallen und ich dann samt Handy ins Wasser. Hab sofort die SD und SIM raus genommen und das Handy in 'ne Schüssel mit Reis gelegt was allerdings Leider nicht geholfen hat. Übernimmt seine Versicherung den Schaden oder muss er das aus eigener Tasche bezahlen? Hab ich überhaupt einen Anspruch auf Schadensersatz weil ich ja keine Extraversicherung abgeschlossen hab?
Grüße
7 Antworten
naja, wenn überhaupt, würde das eventuell die haftpflicht vom verursacher bezahlen. allerdings können die auch argumentieren, dass so ein handy in poolnähe nichts zu suchen hat da dort ja in der regel auch rumgetobt wird.
Wer einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen. Das steht so dem Sinn nach im § 823 BGB
Wenn die Schüler haftpflichtversichert sind, können sie es an ihre Versicherung melden (BEIDE). Diese wird dann die Rechtslage prüfen, einen unberechtigten Anspruch zurück weisen oder den berechtigten Schaden nach Zeitwert ersten.
Wenn sie nicht versichert sind, müssen sie dieses Procedere eben selbst einhalten. Ab 14 sind sie voll verantwortlich, wenn sie Schäden anrichten.
Bevor eine Haftpflichtversicherun zahlt, prüft sie natürlich erst, ob die Schadensschilderungen plausibel sind.
Hallo,
der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung muss den Schaden tragen.
Die Extraversicherung hat damit rein gar nichts zu tun, weil es bei Schäden nach dem Verursacherprinzip geht.
Eben für solche Fälle schließt man ja eine Privathaftpflicht oder Familienhaftpflichtversicherung ab.
Ich würde mich mit dem Verursacher des schadens, bzw. dessen Eltern sofort in verbindung setzen. Ich hoffe die regulieren den Schaden auch freiwillig.
Anspruch auf Schadenersatz hast du natürlich, weil dir duch die Unanchtsamkeit anderer ein Schaden entstanden ist. Ob vorsätzlich, fahrlässig oder unbeabsichtigt, interessiert keinen.
Grüße
Wenn die Eltern haftpflichtversichert sind, dürfen sie gar nicht "freiwillig" regulieren. Dann ist der Versicherer wegen Obliegenheitsverletzung von der Leistung frei.
Dann ist der Versicherer wegen Obliegenheitsverletzung von der Leistung frei.
Welche Rolle spielt dies wenn die Eltern den Schaden freiwillig zahlen ?
Niemand muss einen Schaden der PHV melden, jeder kann den Schaden selbst aus eigener Tasche begleichen. Es gibt nicht einmal eine Pflicht eine PHV zu besitzen.
Hallo,
richtig, das war unglücklich formuliert. Ich meine damit, das diese freiwillig, den Schaden melden. Denn es geschieht ja sehr oft, das manche Schadenverursacher , trotz Haftpflichtversicherung sich winden wie Würmer, das der geschädigte zu seinem recht kommt.
Das meinte ich mit freiwillig. Denn es ist in heutiger Zeit unmodern geworden, für Schäden, die man verursacht auch ein zu stehen.
Liebe Grüße
Deine (nicht vorhandene) Versicherung und die Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher nach BGB §823 haben rein GAR NICHTS miteinander zu tun!
Hallo,
das klingt nach einem Fall für die Haftpflichtversicherung.
Herzliche Grüße,
Willy
Also kann ich das Handy nicht einfach erneut kaufen und die Versicherung zahlt die Rechnung? Der Zeitwert wird nach 3 Monaten sicherlich geringer sein