Mit dem zugelassenen Oldtimer morgens um kurz vor 6.00h losfahren. Ist das Ruhestörung? ?
Mein Mann nutzt seinen geliebten Oldtimer in den Sommermonaten hin und wieder, um mit ihm zur Arbeit zur fahren. ( Start kurz vor 6.00h) Das KFZ hat KEINERLEI Extras wie Sportauspuff ö., ä. die den Lärmpegel ansteigen lässt. Nun will ihm das ein Nachbar verbieten, da er durch das Starten des Motors "aus dem Bett falle"!? Die Garage ist nun mal nur ca. 6mtr von seinem Haus entfernt, so wurde damals genehmigt gebaut! Was sollten / können wir hier tun. Danke im voraus für Eure Antworten.
4 Antworten
Er kann das natürlich verbieten, aber deinen Mann braucht das nicht zu interessieren. Das KFZ ist ordnungsgemäß für den Straßenverkehr zugelassen und kann somit zu jeder Tageszeit im normalen Umfang bewegt werden.
Da das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist, kann der Nachbar garnichts machen. Er müsste schon beweisen, dass das Fahrzeug zu laut ist, bei Oldtimern jedoch gelten andere Lärmrichtwerte als bei jüngeren Modellen.
Mein Vater hatte auch mal solch eine Diskussion. Angeblich wäre sein altes Motorrad zu laut, war es aber nicht, da die aktuellen Richtwerte nicht für alte Fahrzeuge gelten ;)
Er kann also ohne schlechtes Gewissen in der Früh mit dem Auto fahren. Ist Pech des Nachbarn, dass er neben der Garage wohnt.
Dein Mann kann beruhigt morgens mit seinem Oldtimer zur Arbeit fahren. Der Nachbar kann überhaupt nichts verbieten.
Nachbar kann nichts passieren