Mit 18 nach Großeltern ziehen?

5 Antworten

Das Problem hatte ich auch....

Also es sieht so aus...

Du meldest dich am besten um mit der neuen Adresse usw... Gehst auch zum Arbeitsamt und Kindergeldstelle und teilst deine Neue Adresse mit.

Das Kindergeld bekommst du dann auf dein Konto gezahlt...

zusätzlich das Arbeitslosengeld...

aber nur.... wenn du mit deiner Oma einen Mietvertrag machst, das kann ja gering sein..

und sie kann dir hust das Geld nach dem du Ihr die Miete bezahlt hast zurück schenken.

dann bekommst du vom Arbeitsamt die Miete bezahlt, dein Lehrlingsentgeld bekommst du ja wie immer, wenn es unter 354 Euro sind... bezahlt das Arbeitsamt den Differenzbetrag.

Kindergeld würdest du in diesen Fall auch überwiesen bekommen. weil du nicht mehr zu hause wohnst.... auch wenn es die Oma ist...

solltest du kein Mietvertrag machen und nur bei deiner Oma schlafen... bekommt das Kindergeld deine Mutter weitergehend.

bis du ausziehst^^

danach bis 25 Jahre du....

Auf alle Fälle mußt Du Dich bei Deinen Großeltern dann auch anmelden, das Kindergeld würde in dem Fall eigentlich an Deine Großeltern zu zahlen sein, weil Du dort gemeldet bist das Kindergeld sollten dann Deine Großeltern bekommen, weil Du dort lebst und es Dir zusteht. Auch eine eigene Versicherung Privathaftpflicht solltest haben, ausgestellt auch die neue Adresse.

chris250465  02.07.2012, 00:18

Klar...aber mit 170 Euro Kindergeld kommt man da nicht so weit! Er will ja auch abends noch was mit Freunden unternehmen. Woher kommt dann die Kohle?

derautodriver22 
Beitragsersteller
 02.07.2012, 00:26
@chris250465

Bei meinen Eltern bekomme im Monat kein Taschengeld und muss nichts bezahlen kein strom kein Klamotten nichts dafür geht das Kindergeld an meine Mutter.Ich bekomme jedoch im Monat 60€ für Zeitungen was eig. locker reicht ^^

Bei meinen Großeltern muss ich im Monat auch nichts bezahlen kein Strom keine Klamotten garnichts das bezahlen die. Ich bekomme aber noch meien 60€ den den kleinen Job behalte ich ja. Die 170€ Kindergeld würden dann an meine Großeltern gehen als kleine "Entschädigung"

liljak  02.07.2012, 00:27
@chris250465

Die hat er doch jetzt auch nicht, was soll das? Er bekommt 184€ von der Kasse und da die Großeltern anscheinend kein Geld wollen, ist das dann sein Taschengeld. Vielleicht zwacken sie ihm was ab, aber wohl kaum die ganze Summe.

Er zieht von einem Hotel zum anderen. Die Frage ist nur, inwiefern das sinnvoll ist und ob das seine Probleme, welche auch immer er hat, nicht noch verschlimmert. Großeltern sind eben nur so nett, weil sie keine direkte Verantwortung für das Gedeihen der Enkel übernehmen müssen. Und das würde sich ja dann ändern.

Jorgfried  02.07.2012, 00:27
@chris250465

Die Eltern sind während der Ausbildung zur Unterhaltszahlung verpflichtet.

Jorgfried  02.07.2012, 00:28
@liljak

Und das würde sich ja dann ändern.

Warum? Er ist 19 ...

Jorgfried  02.07.2012, 00:30
@derautodriver22

Für die Lebenshaltungskosten reicht das Kindergeld nicht - da musst du locker das doppelte ansetzen, wie bei Hartz4. Aber da sind die Eltern in der Pflicht, nicht die Großeltern.

Jorgfried  02.07.2012, 01:17
@liljak

Die Großeltern müssen keine Verantwortung übernehmen.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__74.html §74 EStG Das Kindergeld steht dem zu, der zum Unterhalt Dir gegenüber verpflichtet ist. Erst wenn dieser der Verpflichtung nicht nachkommt und Du nicht im Haushalt desjenigen lebst, der das Kindergeld bekommt, kann es an Dich ausgezahlt werden. Die Eltern müssten weniger für Dich bezahlen, als das Kindergeld ausmacht, dann würden sie es ganz oder teilweise verlieren. Sicher hast Du Dir schon überlegt, wie Du Essen und Kleidung bezahlen willst. Evtl. würden Deine Eltern bei Verlust des Kindergeldes auch Beträge verlieren, die davon abhängen, Freibeträge, Zuschläge,... . Du wirst Dich mit den Eltern einigen müssen. Großeltern haben Anspruch, wenn sie ein Kind in ihren Haushalt aufnehmen und die Eltern auf ihren Anspruch verzichten.

Warum willst du denn nicht bei deinen Eltern wohnen?

Weil es mag ja sein, dass du dich mit deinen Großeltern momentan gut verstehst, aber das kann auch schnell anders aussehen, wenn du dann tatsächlich dort wohnst. Man nimmt Menschen anders war, wenn man mit ihnen zusammen lebt.

Kindergeld kannst du dir auf dein Konto überweisen lassen. Da stellst du einen Antrag bei der Familienkasse, das ist nicht viel Arbeit.

Du kannst dich polizeilich ummelden, das machst du beim Bürgeramt oder in kleinen Orten im Rathaus. Musst du aber nicht unbedingt. Mehr als die Anschrift auf deinem Ausweis ändert sich dabei für dich nicht.

Ab 18 kannst du grundsätzlich erstmal selber entscheiden wo du wohnst und welche Arbeit oder Ausbildung du machst. Was dein Vater toll findet ist also irrelevant. Büroarbeit bringt meist mehr ein, als ein Arbeiterjob auf dem Bau - also eine gute Entscheidung.

Bleibt die Frage der Lebenshaltungskosten .... Wenn du dort mietfrei wohnen kannst, sollte das kein Problem sein. Du meldest dich erstmal beim Bürgeramt (oder wie das bei euch heisst) um. Dann gehst du zur Familienkasse und beantragst die Auszahlung des Kindergeldes an dich. Ausbildungsnachweis mitnehmen. Deine Großeltern bekommen das KiGeld nicht sondern du.

Mit deinen Eltern klärst du die Höhe der Unterhaltszahlung. Du hast Anspruch auf Auszahlung wenn du ausziehst. Die Höhe hängt von ihrem Einkommen ab. Wenn sie gut verdienen sind es ca. 600 Euro.

Bei Problemen kannst du dich auch vom Jugendamt beraten lassen.

lammerly  02.07.2012, 09:20

Du kannst deine Eltern nicht zwei Mal zur Kasse bitten. Das Kindergeld steht dem Kind zu. Wenn das Kind nicht mehr zu Hause wohnt, müssen die Eltern dieses in voller Höhe an das Kind auszahlen.

Du kannst aber nicht noch einmal die Hand aufhalten und sagen, ich brauche noch mehr Geld.

Jorgfried  02.07.2012, 10:47
@lammerly

Kindergeld und Unterhalt sind 2 verschiedene Dinge.

liljak  02.07.2012, 00:41

Seine Eltern können ihm den Unterhalt auch in Form von Wohnmöglichkeit und Verpflegung im elterlichen Haushalt anbieten.

Jorgfried  02.07.2012, 01:19
@liljak

Ich habe mal gelesen, dass man ab einem bestimmten Alter selber die Wahlmöglichkeit hat, auszuziehen und Barunterhalt zu verlangen. Das würde ich aber im Ernstfall nochmal recherchieren.

lammerly  02.07.2012, 09:22
@liljak

@ liljak: Ich frage mich gerade, auf was du hier antwortest?

Er wohnt jetzt bei seinen Eltern und erhält auch den von dir angesprochenen Unterhalt. Und genau das möchte er ändern.