Mit 17 Rausgeworfen. Was kann ich jetzt machen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sachlich richtige Antworten hast du hier schon eine Menge. Also nur noch ein Hinweis:

Das Jugendamt vertritt deine Interessen nur so lange, wie du keine 18 bist. Du musst dich also sofort damit in Verbindung setzen.

Ab 18 bist du auf dich alleine gestellt und musst selbst sehen, wie du den Unterhalt und das Kindergeld von deiner Mutter und deinem Vater (auch der ist unterhaltspflichtig!) bekommst.

auchmama  03.02.2018, 15:30

Nicht ganz!

Ist man bereits VOR dem 18 Geburtstag beim Jugendamt registriert, so wird man auch über den 18. Geburtstag hinaus beratend unterstützt. Das beinhaltet durchaus auch eine Berechnung des Unterhaltes.

Nadelwald75  03.02.2018, 18:21
@auchmama

Ja, richtig!

Katzenbabybaer 
Beitragsersteller
 03.08.2021, 22:11

Hallo! :) (etwas spät) Ich habe keine Informationen zu meinem Vater und meine Mutter gibt mir das Kindergeld nicht. Die Kindergeldstelle sagt, sie können nichts machen, ohne ihre Unterschrift

auchmama  03.08.2021, 22:35
@Katzenbabybaer

Und das Jugendamt unterstützt Dich dabei nicht? Wenn Du nicht mehr bei Deiner Mutter wohnst und sie Dir nicht mindestens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes leistet, dann steht Dir das Kindergeld während Deiner Ausbildung zu! Das weiß das Jugendamt auch! Also nochmals dort vorstellig werden!!!

Hilft das JA nicht, dann geh notfalls zu einem Fachanwalt für Sozialrecht, wenn Dir das JA nicht helfen kann. Sag am Telefon bereits, dass Du kein Geld hast. Trotzdem könntest Du Dir einen Anwalt leisten, weil es die Möglichkeit gibt, dass Du Prozesskostenhilfe bekommst. Wie das genau funktioniert, dass erklärt Dir der Anwalt!

Wenn Deine Mutter das Kindergeld zu Unrecht einbehalten hat, dann fordert die Kindergeldstelle das KG von ihr zurück und Du bekommst es ausbezahlt.

Nadelwald75  03.08.2021, 23:19
@auchmama

Ist zwar informativ, aber der Fragesteller ist jetzt nach vier Jahren schon 21.

Katzenbabybaer 
Beitragsersteller
 04.08.2021, 06:36
@Nadelwald75

ja, da ist das Jugendamt leider nicht mehr für mich zuständig :/

(Abzweigungsantrag habe ich damals mehrmals gestellt, hat alles nichts gebracht)

Bis Heute weder Unterhalt, Kindergeld oder andere Unterstützungen

auchmama  04.08.2021, 09:52
@Nadelwald75

2018 war die FS 17 und nun haben wir 2021. Die FS ist 20 (siehe auch neue Frage). Das JA steht jungen Erwachsenen bis zum 21. Geburtstag "beratend" zur Seite!

auchmama  04.08.2021, 09:52
@Katzenbabybaer

Leider hast Du damals zu schnell aufgegeben! Ich schreibe Dir noch eine Antwort in Deiner neuen Frage.

Katzenbabybaer 
Beitragsersteller
 05.08.2021, 00:48
@auchmama

Das stimmt leider. :/ Habe mehrmals einen Antrag gestellt welcher dann nie eine Rückmeldung bekommen hat.

Ich war damals zu deprimiert und war froh, dass ich bei einer Freundin Unterschlupf gefunden hatte

auchmama  05.08.2021, 00:55
@Katzenbabybaer

Ja, als so junger Mensch muss man sich ja auch erst mal den Weg durch die ganzen Ämter und Instanzen suchen. Mit 17 wärst Du aber noch voll unter der Obhut des Jugendamtes gewesen und die hätten Dich unterstützen müssen.

Aber egal, besser spät als nie und dann startest Du also jetzt durch 👌

Katzenbabybaer 
Beitragsersteller
 11.02.2018, 12:13

Naja ich habe kein Vater. Heißt ich habe keine Information von ihm und er zahlt auch kein Unterhalt. Es ist so, als hätte er nir existiert. XD aber naja, mir ist das mit meinem Vater so relativ egal c; Aber vielen lieben Dank für die liebe und hilfreiche Antwort :)

auchmama  11.02.2018, 13:41
@Katzenbabybaer

Ich bin mir ziemlich Sicher, dass das Jugendamt auch seine Fühler nach Deinem Vater ausstreckt und die haben andere Möglichkeiten!

Geh da bitte auf alle Fälle hin und lass Dir helfen!

Nochmals alles Gute für Dich ;-)

Katzenbabybaer 
Beitragsersteller
 03.08.2021, 22:12
@auchmama

Aie haben es nicht herausgefunden :/ (in der Geburtsurkunde steht auch nichts)

auchmama  03.08.2021, 22:30
@Katzenbabybaer

Oh, danke für Deine Rückmeldung!

Wie ist es Dir denn bisher ergangen? Wurdest Du unterstützt? Konntest Du Deine Ausbildung weiter führen?

Katzenbabybaer 
Beitragsersteller
 05.08.2021, 00:51
@auchmama

(Ich bekomme leider nicht alle Mitteilungen richtig mit. Aber ich vermute durch die anderen kommentare hat sich die Frage erledigt?😅

Nadelwald75  19.03.2018, 13:36

....vielen Dank für den Stern!

Wohnung finanzieren höchstens durch Deine Mutter - bis zum Abschluß einer ersten Ausbildung müssen Eltern ihre Kinder unterhalten, normalerweise aber in der elterlichen Wohnung

Wende Dich ans Jugendamt, das ist für Dich und Dein Problem zuständig

Wende Dich bitte sofort am Montag ans Jugendamt. Dort wird man Dir helfen!

Alles Gute wünsche ich Dir ;-)

Katzenbabybaer 
Beitragsersteller
 11.02.2018, 12:16

Danke c:

Deine Mutter muss sich an den KOsten beteidigen, wenn nicht sogar ganz übernehmen. Der Steuerzahler kommt dafür nicht auf.

Deine Mutter muss dich finanzieren, dass steht dir zu. Wenn sie dich rauswirft auch eine andere Wohnung,

Geh zum Jugendamt.