Mit 17 Rausgeworfen. Was kann ich jetzt machen?
Ich, 17, wurde von meiner Mutter rausgeworfen, da ich laut ihr alt genug wär um auf eigenen Beinen zu stehen.
Das ding ist aber, ich geh noch zu Schule. Und das min. noch 2 Jahre. Und die möchte ich nicht abbrechen um zu arbeiten.
Außerdem wär ich ganz froh von Zuhause weg zu sein. Denn egal was ich mache, es ist falsch. Nicht nur das ich alles Zuhause machen muss, nein, ich werde noch als faul betitelt. Und naja. Meine Mutter und ich haben kein gutes Verhältnis. Und sowas wie ,,Unterstütztung" kenn ich nicht.
Also. Ist es möglich das ich irgendwie eine Wohnung finanziert bekomme?
7 Antworten
Sachlich richtige Antworten hast du hier schon eine Menge. Also nur noch ein Hinweis:
Das Jugendamt vertritt deine Interessen nur so lange, wie du keine 18 bist. Du musst dich also sofort damit in Verbindung setzen.
Ab 18 bist du auf dich alleine gestellt und musst selbst sehen, wie du den Unterhalt und das Kindergeld von deiner Mutter und deinem Vater (auch der ist unterhaltspflichtig!) bekommst.
Ja, richtig!
Hallo! :) (etwas spät) Ich habe keine Informationen zu meinem Vater und meine Mutter gibt mir das Kindergeld nicht. Die Kindergeldstelle sagt, sie können nichts machen, ohne ihre Unterschrift
Und das Jugendamt unterstützt Dich dabei nicht? Wenn Du nicht mehr bei Deiner Mutter wohnst und sie Dir nicht mindestens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes leistet, dann steht Dir das Kindergeld während Deiner Ausbildung zu! Das weiß das Jugendamt auch! Also nochmals dort vorstellig werden!!!
Hilft das JA nicht, dann geh notfalls zu einem Fachanwalt für Sozialrecht, wenn Dir das JA nicht helfen kann. Sag am Telefon bereits, dass Du kein Geld hast. Trotzdem könntest Du Dir einen Anwalt leisten, weil es die Möglichkeit gibt, dass Du Prozesskostenhilfe bekommst. Wie das genau funktioniert, dass erklärt Dir der Anwalt!
Wenn Deine Mutter das Kindergeld zu Unrecht einbehalten hat, dann fordert die Kindergeldstelle das KG von ihr zurück und Du bekommst es ausbezahlt.
Ist zwar informativ, aber der Fragesteller ist jetzt nach vier Jahren schon 21.
ja, da ist das Jugendamt leider nicht mehr für mich zuständig :/
(Abzweigungsantrag habe ich damals mehrmals gestellt, hat alles nichts gebracht)
Bis Heute weder Unterhalt, Kindergeld oder andere Unterstützungen
2018 war die FS 17 und nun haben wir 2021. Die FS ist 20 (siehe auch neue Frage). Das JA steht jungen Erwachsenen bis zum 21. Geburtstag "beratend" zur Seite!
Leider hast Du damals zu schnell aufgegeben! Ich schreibe Dir noch eine Antwort in Deiner neuen Frage.
Das stimmt leider. :/ Habe mehrmals einen Antrag gestellt welcher dann nie eine Rückmeldung bekommen hat.
Ich war damals zu deprimiert und war froh, dass ich bei einer Freundin Unterschlupf gefunden hatte
Ja, als so junger Mensch muss man sich ja auch erst mal den Weg durch die ganzen Ämter und Instanzen suchen. Mit 17 wärst Du aber noch voll unter der Obhut des Jugendamtes gewesen und die hätten Dich unterstützen müssen.
Aber egal, besser spät als nie und dann startest Du also jetzt durch 👌
Naja ich habe kein Vater. Heißt ich habe keine Information von ihm und er zahlt auch kein Unterhalt. Es ist so, als hätte er nir existiert. XD aber naja, mir ist das mit meinem Vater so relativ egal c; Aber vielen lieben Dank für die liebe und hilfreiche Antwort :)
Ich bin mir ziemlich Sicher, dass das Jugendamt auch seine Fühler nach Deinem Vater ausstreckt und die haben andere Möglichkeiten!
Geh da bitte auf alle Fälle hin und lass Dir helfen!
Nochmals alles Gute für Dich ;-)
Aie haben es nicht herausgefunden :/ (in der Geburtsurkunde steht auch nichts)
Oh, danke für Deine Rückmeldung!
Wie ist es Dir denn bisher ergangen? Wurdest Du unterstützt? Konntest Du Deine Ausbildung weiter führen?
(Ich bekomme leider nicht alle Mitteilungen richtig mit. Aber ich vermute durch die anderen kommentare hat sich die Frage erledigt?😅
....vielen Dank für den Stern!
Wohnung finanzieren höchstens durch Deine Mutter - bis zum Abschluß einer ersten Ausbildung müssen Eltern ihre Kinder unterhalten, normalerweise aber in der elterlichen Wohnung
Wende Dich ans Jugendamt, das ist für Dich und Dein Problem zuständig
Wende Dich bitte sofort am Montag ans Jugendamt. Dort wird man Dir helfen!
Alles Gute wünsche ich Dir ;-)
Danke c:
Deine Mutter muss sich an den KOsten beteidigen, wenn nicht sogar ganz übernehmen. Der Steuerzahler kommt dafür nicht auf.
Deine Mutter muss dich finanzieren, dass steht dir zu. Wenn sie dich rauswirft auch eine andere Wohnung,
Geh zum Jugendamt.
Nicht ganz!
Ist man bereits VOR dem 18 Geburtstag beim Jugendamt registriert, so wird man auch über den 18. Geburtstag hinaus beratend unterstützt. Das beinhaltet durchaus auch eine Berechnung des Unterhaltes.