Mit 16 Volljährig erklären lassen?
Kann man sich schon mit 16 Volljährig erklären lassen in Deutschland? Ich weiß, dass man das in Amerika machen kann, wie ist es mit Deutschland?
10 Antworten
Hingegen der allegmeinen antworten hier ist es in Deutschland möglich die changse beträgt jedoch höchstens 1% ads dein antrag nicht direkt den schrädder sieht.
Den mir ist ein fall in detschlad bekannt indem dies passirt ist diese person war aber auch 17 und 5 monate vor seinem vollendetem 18 lebensjaht und hatte den antrag auf vorzeitige vollmundigkeit eingereicht.
Diese person ist auch durchgekommen , jedoc hatte er diese vorraus setzungen :
1.Die Eltern gestorben bei einem Umfall. 2.Die zusage über eine Ausbildungsstelle. 3.Unterstückzung durch enge bekannte. 4.Sowie der tatsache das er eine kleine schwester hatte und beide nicht die sprache beherschten wo ihre verwanten lebten , wo sie sich noch nciht mal mit dennen unterhalten konnten da diese auch kein Deutsch sprechen konnten.
Der zuständige Richter hatte sich alle vorliegenden Dokumente genaustens angesehen und abgewogen, und ist zu dem Schluss gekommen das der Junge die vorzeitige Vollmündiigkeit erlangt (5Monate vor 18.Gebi), diese vorzeitige Vollmündig keit beruhte aber unter strengen auflagen die zubeachten sein mussten , deren genauen Details kenne ich leider ncihtm ehr aber:
Du musst schon wirklich triftige sowie hib und stich feste Argumente haben , aber vorallem einen weichherzigen Richter.
Eine der auflagen war das alle 2 Tage eine Person vom Jugend amt vobeischaut um nach dem rechten zu sehen und das vorzuführen bis zum 21.Lebensjahr wegen dem verdaxcht das der Junge spyschis instabil werden könnte.
So ich möchtem ich dann ncoh entschuldigen das dieser Post 2 Jahre zu spät ist aber ich wollte euch nur informiren das es sollche fälle in Deutschland schon gegeben hat es sind aber nur Sonder fälle im Ausnahme zustand unter gewissen richtlienien.
Nein, das geht nicht. Es gibt lediglich die Möglichkeit die volle Geschäftsfähigkeit in bestimmten Bereichen zu bekommen, wenn man sich als Minderjähriger bereits mit einem Gewerbe selbstständig machen will. Als Unternehmer muss man viele Verträge schließen. Wäre man als Jugendlicher dann beschränkt geschäftsfähig, wäre das ein riesiges Hindernis im Geschäftsbetrieb.
Das ist aber keine Volljährigkeit. Die Eltern bleiben auch dann erziehungsberechtigt und können über den Aufenthalt des Jugendlichen entscheiden.
wie soll das gehen? ich hab davon noch nie gehört.
Nein, in Deutschland gibt es diese Möglichkeit nicht.
Das geht definiiv nicht ! Das sagen die Gesetze eindeutig!