Mit 15 und Muttizettel in Bierzelt?

4 Antworten

 § 4 Kinder- und Jugendschutz

 (1) Kindern unter 6 Jahren darf auch in Begleitung von personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen der Aufenthalt in Bier- oder Weinzelten nach 20.00 Uhr nicht gestattet werden.

 (2) Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren ist die Anwesenheit innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Dultverordnung ab 20.00 Uhr sowie Kindern und Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren ist die Anwesenheit innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Dultverordnung ab 22.00 Uhr nur in Begleitung von personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen gestattet.

https://www.regensburg.de/dult/dultverordnung

Reinkommen müsstest du schon, du darfst aber halt kein Bier trinken, das sollte dir klar sein. Deine Begleitperson muss volljährig sein, denn nur einem volljährigen können deine Eltern für die entsprechende Dauer die Aufsicht übertragen. Mit Muttizettel kannst du eigentlich unbegrenzt dort bleiben, das ist genauso, wie wenn dich deine Eltern persönlich begleiten würden.

das kommt auf das Securitypersonal an. Es kann sein, dass du reinkommst, aber selbst kein Bier kaufen kannst und um 22 Uhr wieder raus musst.

Nein kommst du nicht ! Und Biertrinken kannst du auch keins! Und dann soll auch noch so ein vollgesoffener dulli auf dich aufpassen ?