Mit 12 verlobt?
Heyy,meine Cousine hat mir am Wochenende erzählt,dass sie eine Freundin hat die 12 Jahre alt ist und schon verlobt...
Meine Frage an euch:Wie findet ihr das?Und ist das in Deutschland überhaupt erlaubt?:D THX
9 Antworten
EIne verlobung ist nur das versprechen zur Hochzeit... d.h. sobald jemand fragt "willst du mich heiraten ?" und der Partner mit "Ja" Antwortet, ist das paar verlobt.
Ob Sie dann wirklich heiraten oder nicht ist ja völlig egal.
Daher kann man eine Verlobung auch nicht verbieten (egal in welchem Alter) weil es nur ein versprechen ist.
Sowas hab ich auch im Kindergarten schon gesagt und heute kenn ich das Mädel nicht mal mehr
Und richtig heiraten können die zwei aller Frühestens mit 16 und dann auch nur, wenn beide Eltern zustimmen
Also würde ich keinen Wert auf diese Aussage legen
Tante Wiki sagt über das Verlöbnis, dass "es sich bei dem Verlöbnis um einen Vertrag" handelt, "mit dem sich zwei Personen versprechen, künftig die Ehe miteinander einzugehen." Allerdings führt Tante Wiki weiter aus, dass es anders "als bei den sonstigen Verträgen im Bürgerlichen Gesetzbuch" nicht möglich ist, "auf Erfüllung […] des gegenseitigen Versprechens, zu klagen." Etwas weiter unten führt Tante Wiki aus, dass auch "Minderjährige, die die personenrechtlichen Folgen ihres Handelns einsehen können" berechtigt sind, das Versprechen abzugeben - und hier kommen dann sicherlich die 12 Jahre ins Spiel: In dem Alter ist man sicherlich noch nicht in der Lage die Folgen eines solchen Versprechens abzuschätzen, was die Verlobung rein rechtlich gegenstandslos machen dürfte.
Tante Wiki kann man übrigens hier besuchen: http://bit.ly/zHYmda
Also in dem Alter ist man ja selber noch ein Kind.......wenn sie meint den Jungen mit 18 auch noch heiraten zu wollen dann warte erst mal ab.....;-)
Ich hatte mit 14 meinen ersten festen Freund und war mit ihm fast 3 Jahre zusammen!! Wir haben damals auch gesagt wir wollen später heiraten und eine Familie gründen........manchmal kommt es eben anders als man denkt ;-)
Also das kann ja sein, daß sie sich verlobt hat. Aber das ist doch Kinderspielerei und nichts weiter. Eine Verlobung ist rechtlich gesehen ein Eheversprechen. Also denk dir nichts dabei. Kinder spielen ja auch Hochzeit miteinander.
Hier schreiben 12 jährige Mädchen über ihren ersten Sex bzw dass sie glauben Schwanger zu sein.......glaub mir....in dem Alter spielen die meisten nicht mehr mit Puppen :-)
Eine Verlobung ist ein (gegenseitiges) Heiratsversprechen. Aus diesem Versprechen folgen einige Rechtsfolgen. Deshalb können sich nur Menschen verloben, die voll geschäftsfähig, also volljährig sind.
Zum Beispiel: Ersatzpflicht bei Rücktritt von dem Verlöbnis (§ 1298) siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1298.html
Oder auch das Zeugnisverweigerungsrecht aus §383 Zivilprozessordnung und §52 der Strafprozessordnung.
Na gut aber ich denke zu ersetzen wäre da nix.....naja...man weiß nie...vielleicht planen die Eltern ja schon die Hochzeit ;-)
Welche Rechtsfolgen denn????