Mietwohnung vom Vermieter kaufen

10 Antworten

Es besteht seitens des Vermieters keine Pflicht, die Wohnung an Dich zu veräußern. Er kann frei über sein Eigentum verfügen und muss Dich nicht fragen. Wenn es keine andere Möglichkeit als über die Verwaltung gibt, um die Anschrift des Eigentümers zu erfahren, musst Du keine Provisionsforderung fürchten. Eine Hausverwaltung darf nicht Wohnungen verwalten und diese gleichzeitig als Makler vermitteln. Das ist nicht zulässig. Aber frag doch mal die Nachbarn, ob die mehr über die Eigentumsverhältnisse wissen.

Hallo,

  • wenn der Eigentümer die Absicht hätte die Wohnung zu verkaufen, dann würdest du es als Erste erfahren.
  • Wenn du die Wohnung kaufst braucht er nicht lange nach einem Käufer zu suchen
  • Vermietete Wohnungen sind immer schlechter zu verkaufen als leere Wohnungen
  • Also versucht man immer als erstes den Mieter für den Kauf zu gewinnen.
  • Einen Anspruch das jemand sein Eigentum an dich abtritt hast du selbstverständlich nicht.
  • Und scheinbar hat er auch keine finanziellen Probleme um verkaufen zu müssen.
  • Warum sollte er also?
  • Beim Verkauf verdient er einmal, muss den Kaufpreis als Einnahmen versteuern
  • Wenn er vermietet können seine Kinder und Enkel noch an den Mieten verdienen.
  • Eine Kuh die man melken kann schlachtet man nicht.
  • Würdest du es anders machen?
lesterb42  06.11.2014, 13:04

Er muss nicht den Kaufpreis versteuern, sondern nur einen Gewinn. Warum sollte ich meinen Mieter fragen, ob er die Wohnung kaufen möchte. Wenn ich ganz viel Pech habe, sucht der Mieter sich etwas Neues, weil er beim neuen Käufer den Verdacht auf Eigenbedarfskündigung hat. Wenn ich nun keinen neuen Käufer finde, ist das Ergebnis eine leere Wohnung. (Anmerkung: Deutschland besteht nicht nur aus Hamburg und München).

Ein Vermieter muss niemals verkaufen. Der Mieter hat lediglich ein Vorkaufsrecht wenn der Vermieter verkaufen möchte!

Da hast du was Falsch verstanden mit dem Verkaufen!

has85 
Beitragsersteller
 05.11.2014, 12:42

Danke. Das habe ich ja eigentlich schon geahnt (siehe Fragestellung). Allerdings interessiert mich vielmehr die Antwort auf meine 2. Frage!

DerBube1  05.11.2014, 12:45
@has85

Zur zweiten Frage können diese keine Kaution / Provision verlangen da es ja kein Makler ist!

has85 
Beitragsersteller
 05.11.2014, 12:47
@DerBube1

Die sind in der Tat Makler UND Verwaltung (Sorry dass das nicht bereits erwähnt war). Allerdings haben die mir in diesem Fall den Kauf ja nicht wirklich "vermittelt". Die Wohnung kenne ich ja bereits.

anitari  05.11.2014, 15:57
@DerBube1

Du weißt schon das Kaution und Provision 2 paar Schuhe sind?

Besteht seitens des Eigentümers irgendeine Pflicht, die Wohnung zu veräußern?

Nein.

Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass ich als langjähriger Mieter bei einem eventuellen Verkaufswunsch bevorzugt werde.

Dir müßte die Wohnung als erster angeboten werden, sofern es eine Wohnung ist die während Deiner Mietdauer in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft wurde.

Wenn der Vermieter die Wohnung verkaufen möchte, dann kannst du sie ihm abkaufen.

Wenn der Vermieter jedoch die Wohnung nicht verkaufen möchte, kannst du sie auch nicht kaufen. Die Entscheidung, ob die Wohnung verkauft wird, trifft einzig und alleine der Eigentümer (in diesem Fall der Vermieter).

Jedoch kannst du ihm dein Interesse bekunden. Vielleicht könnte er sich einen derartigen Deal vorstellen. Fragen kostet nichts.

Solange für die Wohnung kein Maklervertrag besteht, der den Verkauf zum Ziel hat, kann die Hausverwaltung auch nicht als Makler auftreten und Provisionen fordern.

has85 
Beitragsersteller
 05.11.2014, 12:45

Danke. Das habe ich ja eigentlich schon geahnt (siehe Fragestellung). Allerdings interessiert mich vielmehr die Antwort auf meine 2. Frage!