Mieten mit 16 Jahren?
Hey, ich bin 16 Jahre alt und wollte bei mediamarkt etwas mieten *bei Grover*. Für 1 Monat wollte ich Airpods mieten. Ich habe mein Geburtstags alter reingeschrieben jedoch habe ich extra Jahr 2000 geschrieben anstatt 2002. Und als der Postbote ankam, meinte er mir das Paket nicht geben zu dürfen da ich noch keine 18 bin. Aber meine Eltern waren auch dabei etc. Was passiert jetzt? Kommt eine fette Strafe auf mich zu? Es war ja ein Vertrag... und das steht in den AGBs so das man 18 sein muss.
7 Antworten
Es ist kein Vertrag zustande gekommen.
Dauerschuldverhältnisse wie Mietverträge fallen niemals unter den Taschengeldparagraphen. Sie bedürfen immer der vollen Geschäftsfähigkeit und die erlangt man am 18. Gebutstag.
Eine vollendete Straftat liegt nicht vor, da niemandem ein Vermögensschaden entstanden ist. Versuchter Betrug könnte es sein, aufgrund der Täuschung und dem Vorsatz deiner Handlung.
Das war eine Straftat... Urkundenfälschung... bzw. Fälschung beweiserheblicher Daten, je nachdem wo genau du das falsche Alter reingeschrieben hast.
Woran soll es scheitern?
An der fehlenden falschen Urkunde beispielsweise
Ich schrieb "bzw Fälschung beweiserheblicher Daten, je nachdem wo das Geburtsdatum falsch angegeben wurde." Wenn nicht auf Papier, sondern in einer Onlinemaske, ist es zwar nicht § 267 StGB, sondern § 269 StGB
Fälschung beweiserheblicher Daten:
„daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde“
Tut es nicht.
AG Kassel, Urteil vom 28.05.2015 - 243 Ds - 2850 Js 26209/14
Mit der Bestellung unter einem falschen Namen werden beweiserhebliche Daten gebraucht. Die Informationen zum Besteller stellen Daten dar. Sie bilden codierte Informationen, die maschinell weiter verarbeitet werden. Mit Aufgabe der Bestellung werden diese Daten als Bestelldaten gespeichert und weiter verarbeitet. Aussteller der Gedankenerklärung Bestellung ist der auf dieser ersichtliche Besteller. Die Daten sind beweisbestimmt, sollen sie doch jedenfalls dem Verkäufer Aufschluss über die essentialia negotii des via Internet geschlossenen Vertrages geben. Sie sind auch beweisgeeignet. Eine etwaig fehlende Verifizierung der Daten steht ihrer Beweiseignung nicht entgegen (MünchKomm-StGB-Erb § 269 StGB, Rn. 18; BGH NJW 2009, S.1960). Eine besondere Gewährleistung der Authentizität verlangt § 269 StGB für Daten jedenfalls ebenso wenig wie § 267 StGB bei Urkunden (MünchKomm-StGB-Erb a. a. O.). Die fiktiven oder fremden Daten sind unecht. Der erkennbare Aussteller steht gedanklich nicht hinter ihnen. Bei ihrer Perpetuierung auf einer Urkunde wäre diese unecht.
Ein falsches Geburtsdatum ist genauso ein falsches Datum wie ein falscher Name. Es soll den Täuschungsdressaten zu einer rechtserheblichen Handlung nämlich dem Abschluss eines Mietvertrages mit dem Täuschenden veranlassen. Es handelt sich somit um eine Täuschung im Rechtsverkehr.
Der Fall der vielleicht einigen im Kopf rumspuken mag, Entscheidung des Kammergerichts Berlin in Sachen eBay Account ist hiermit nicht vergleichbar. Das erkennt man wenn man sich die Urteilsbegründung des KG Berlin mal zu Gemüte führt (Stichwort: Adressat der Täuschung und rechtserhebliche Handlung des Getäuschten). Auch das AG Kassel geht auf die Nicht Vergleichbarkeit des Falles des KG Berlin ein
Was bringt das zitierte Urteil hier? Warum subsumierst du die Täuschung im Rechtsverkehr?
Hat alles nichts damit zutun, dass inhaltliche Lügen nicht dazu führen, dass eine Urkunde falsch wird.
Es handelt sich nicht bloß um eine "schriftliche Lüge", sondern um eine Identitätstäuschung, die die Urkunde unecht (nicht bloß unwahr) sein lässt.
Peter Müller, geb. 01.01.2001 ist eine andere Person/ Identität als Peter Müller, geb. 02.02.2002
vgl. Prof. Dr. Rath, Strafrecht BT III, Seite 2 und 3
„ Unechtheit“
Identitätstäuschung:
Die Urkunde stammt nicht von
der Person, welche sich aus ihr
als deren Aussteller ergibt.
= (von 267) erfasst
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"Unwahrheit"
Schriftliche Lüge:
Der Aussteller der aus der Urkunde als solcher aus der Urkunde hervorgeht, hat eine unrichtige Erklärung abgegeben.
nicht erfasst
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Fallkonstellation 2:
Verwendung des richtigen Namens und falscher Zusatzdaten
Beispiel:
T hat beim Versandhaus Qualle keinen Kredit mehr. Deshalb bestellt er nunmehr unter „Dr. T“.
Weil Vorname, Titel, Geburtsdatum und Anschrift im Versandhandel gängige Identifizierungsmerkmale sind, wird er als Neukunde – ohne Bonitätskontrolle – angelegt.
nach h. M. eine Identitätstäuschung
Weil Vorname, Titel, Geburtsdatum und Anschrift im Versandhandel gängige Identifizierungsmerkmale sind, wird er als Neukunde – ohne Bonitätskontrolle – angelegt.
Was in der Gesamtschau dazu führt, dass hier auf eine komplett andere Person abgestellt wird.
Mit dem hiesigen Fall in keiner Weise vergleichbar.
Da bin ich 100% nicht bei dir.
Ich erwarte nun wirklich nicht von einem 16 jährigen, dass er Rechtsexperten ist. Aber das man sich mit 16 Jahren nicht als Volljähriger ausgeben kann, schon!
Nein, es wird (leider) nichts passieren, die Ware geht zurück, der Vertrag kommt erst gar nicht zustande und das war's. Na gut vielleicht stehst du irgendwie auf einer schwarzen Liste stehen.
Da hier von widerrechtlicher Unsinn geschrieben wird. Es ist keine Urkundenfälschung. Wir so etwas schreibt möge bitte mal anschauen wie die rechtliche Definition von Urkunden ist.
Es war nicht ok von dir und auch nicht ok von deinen Eltern. Aber solange du jetzt keinen Mist baust, passiert nichts schlimmes.
Was haben denn di eEltern damit zu tun? Außer, dass sie den Vertrag nicht auf eigenen Namen gemacht haben - aber vermutlich wurden sie darum nicht gebeten, sondern der FS hat es hinter ihrem Rücken gemacht.
Keine Strafe, aber deine Eltern müssen dem Vertrag widersprechen.
Und hör auf, so einen Unsinn zu machen.Mit 16 kannst du eben nix mieten. Punkt.
Es ist kein Vertrag zustande gekommen.
Nein, keine Straftat.