Mein Passat Polizeilich gestalten?

18 Antworten

Hey FettaberNett,

ich würde die wirklich davon abraten dein Auto im Polizeistil anzupinseln.

Der Name "Polizei" ist zwar nicht rechtlich geschützt, aber du könntest durchaus Probleme bekommen, wenn du den Eindruck erweckst, du seist ein Polizeibeamter bzw. es würde sich um einen echten Polizeiwagen handeln.
Stattest du dein Auto in der von dir beschriebenen Art und Weise aus, kannst du dich durchaus im Bereich der Amtsanmaßung bewegen.

Es wird zwar gestritten ob dieser Tatbestand tatsächlich erfüllt ist, wenn doch in Wirklichkeit nur "Pozilei", "Polente", "Passat" oder ähnliches draufsteht. Aber im Grunde geht es doch darum, dass du durch die Gegend fährst und die anderen Verkehrsteilnehmer im ersten Moment davon ausgehen, sie würden einem Streifenwagen gegenüberstehen (z.B. wenn du in einer Querstraße vorbeifährst).
Das könnte z.B. dazu führen, dass jemand ein unüberlegtes Bremsmanöver hinlegt und dadurch einen Unfall verursacht, oder, oder, oder.....

Es gab in Oldenburg, Niedersachsen einen Fall (siehe: Bild unten) der genauso ablief. Zwar hatte der Betroffene keine Blaulicht-Anlage montiert und nur "Passat" aufgedruckt aber dennoch, wurde er immer wieder kontrolliert.
Als dann häufiger Passanten bei der Polizei anriefen, dass ein solches Fahrzeug umherfahren würde, wurde es den Beamten zu bunt und die entsprechende Anzeige war schnell geschrieben.

Ende vom Lied: Der Eigentümer hat das Fahrzeug mittlerweile verkauft.


Du kannst es riskieren, aber in diesem Fall solltest du dich auf sehr viel Ärger und Scherereien einstellen.

"Polizei" - Passat - (Auto, Polizei, KFZ)
Ratirat  10.01.2014, 19:09

wurde es den Beamten zu bunt und die entsprechende Anzeige war schnell geschrieben.

Soso, und weswegen? Die gezeigte Lackierung ist rechtlich nicht zu beanstanden. Unzulässig sind lediglich reflektierende Streifen, die die Polizei verwendet, wenn er die verwendet hat, ist's problematisch.

Dass es auf Dauer etwas nervig werden kann, dass einen die Polizei ständig zur Kontrolle herauswinkt, ist eine andere Geschichte.

memphys91  13.01.2014, 13:31
@Ratirat

Wie du vielleicht dem Bild entnimmst hatte er die entsprechenden Makel und der Fragesteller hat auch danach gefragt.

rechtlich nicht zu beanstanden

Tja, in dem Fall scheinen sich die Beamten strafbar gemacht haben. So eine Schande aber auch, dass sie jemanden der vorgibt etwas zu sein, was er nicht ist aus dem Verkehr gezogen haben.

Ratirat  13.01.2014, 23:07
@memphys91

Wie du vielleicht dem Bild entnimmst hatte er die entsprechenden Makel und der Fragesteller hat auch danach gefragt.

Na ja, silberne Streifen und reflektierende Streifen sind ein Unterschied. Auf dem Foto kann man das nicht erkennen. Wenn er reflektierende Streifen hatte, hätte die Polizei ihm sicher schon bei der ersten Kontrolle einen Denkzettel verpasst und nicht erst nach den wiederholen Anrufen von Bürgern.

Tja, in dem Fall scheinen sich die Beamten strafbar gemacht haben.

Weswegen?

jemanden der vorgibt etwas zu sein, was er nicht ist

Na ja, nicht wirklich, oder? Mit einem PASSAT-Schriftzug auf der Seite kann man so einen Versuch nicht ernsthaft unterstellen.

So lange du kleine Abweichungen bei der Beklebung und Beschriftung hast, die ein Normalbürger einigermaßen erkennen kann, ist das rechtlich in Ordnung.

Ich würde dennoch davon abraten, oder erhoffst du dir davon irgendwas? Du gibst auf den ersten Blick etwas vor, das nicht stimmt. Freunde machst du dir damit auf der Straße sicherlich nicht.

also ein typisches Polizeiauto. Ich merke auch sobald ich hinter einem Auto fahre das sie sich auf einmal an die Geschwindigkeiten halten

Und das halte ich einfach für Einbildung. Ich treffe unterwegs auch immer wieder Leute, die aus unerfindlichen Gründen einen zittrigen Gasfuß haben und die nicht in der Lage sind, eine konstante Geschwindigkeit zu halten. Ebenso gibt es Leute, die einfach immer 50 fahren, egal ob sie sich auf einer 30er, 50er oder 60er Strecke befinden (und die sollten mal ´n paar hinter die Löffel kriegen). Der B6 Passat ist nun wirklich kein seltenes Auto. Denke nicht, dass es sonderlich viele Leute gibt, die bei jedem silbernen oder schwarzen B6 im Rückspiegel langsamer werden. Das wird erst passieren, wenn du einen "Fast-Streifenwagen" fährst. Aber fändest du es schön, wenn die Leute vor dir immer langsamer werden? Mich würde das ja nerven.

Maro95  04.01.2014, 02:49

Hab mir grad noch mal § 132a StGB angeschaut. Demzufolge ist es auch verboten, wenn die Aufmachung des Autos einem Streifenwagen "zum Verwechseln ähnlich" sieht...was das konkret heißt, da kann man sich wieder drüber streiten, fürchte ich.

Streifenwagen sind in diesem Gesetz zwar nicht explizit genannt, ich gehe aber davon aus, dass sie trotzdem davon betroffen sind.

Mismid  04.01.2014, 10:51
@Maro95

das Gesetz hat damit nichts zu tun! Hier geht es alleine um Amtsanmaßung. Weder eine Polizeiuniform (solange dort keine amtlichen Symbole zu sehen sind) noch ein Fahrzeug dass wie ein Polizeiwagen aussieht ist gesetzlich verboten

Maro95  05.01.2014, 02:42
@Mismid

Amtsanmaßung ist § 132 und bezieht sich nur auf Amtshandlungen, hat also mit dieser Frage wenig am Hut.

§132a hingegen ist ein eigener Straftatbestand und hier wird das Tragen von Uniformen eindeutig verboten. Bitte Gesetz lesen, bevor du so was behauptest.

Kfz sind in diesem Gesetz nicht explizit genannt, ergo ergibt sich erstmal keine Gesetzesgrundlage, die ein Privatfahrzeug in Streifenwagenoptik verbietet. Insoweit muss ich meinen Ergänzungskommentar revidieren und verweise stattdessen auf den allerersten Satz meiner Antwort.

Der Name ''Polizei'' ist zwar nicht geschützt, darf aber nur auf Behördenfahrzeugen angebracht werden. Du selbst darfst nicht Polizei auf dein Auto schreiben, da sonst Verwechslungsgefahr besteht. Das selbe gilt auch für die Farben, grün und blau darfst du auch nicht verwenden. Bei den weißen Streifen musst du aufpassen, dass es keine Reflektoren sind, sondern einfach nur weiße Streifen.

Mismid  02.01.2014, 21:47

wer sagt das? Klar darf man blau und grün verwenden! Übrigens haben die Polizeiautos schon lange keine weiße Farbe mehr. Die werden schon seit vielen Jahren nur mit Folie auf silbernem Grund beklebt. Die Aufschrift Polizei ist auch nicht verboten

Mismid  03.01.2014, 15:19
@SpitfireFan

" Bei den weißen Streifen musst du aufpassen..", "..Das selbe gilt auch für die Farben, grün und blau darfst du auch nicht verwenden...."

nur damit du weißt was du geschrieben hast!

Hast du den Bericht gelesen??? Das steht nichts davon, dass der Name Polizei zu benutzen verboten sei und auch nichts über die Farbgebung. Nur die Leuchtstreifen wurden beanstandet! Und um die geht es in der Frage nicht!

Was soll StVG 22???? Das steht Kennzeichenmißbrauch. Das sind die Nummerschilder eines Fahrzeugs! In der StVG steht rein gar nichts von Polizei oder den Farben eines Fahrzeuges. Es gibt keine verbotene Farbkombination!

SpitfireFan  03.01.2014, 16:10
@Mismid

Zitat aus dem Bericht:

Doch ein kleiner Buchstaben-Dreher machte aus dem Streifenwagen ein „POZILEI“-Auto. Damit sei die Aufschrift des auffällig rosa-schwarzen Wagen o.k.

Nur mit den Farben lag ich falsch, was ich gerade rausgefunden hab. Aber der Schriftzug ''Polizei'' darfst du nicht verwenden.

tomgun  04.01.2014, 12:59
@SpitfireFan

Das Gesetz bezieht sich auf den Zulassungsstempel auf den Numernschildern und nicht auf die Farben eines Fahrzeuges.

Davon würde ich abraten den Du bist bei jeder kontrolle dabei und selbst der schimpfende Zeigefinger könnte als Amtsanmassung ausgelegt werden. Es macht schon Spass den einen oder anderen Verkehsteilnehmer zu verunsichern aber dielakierung dafrf nicht den eindruck eines behördenfahrzeuges vermitteln..

Ich kannte mal einen der auf seine Passat-breitseite in großen Buchstaben draufgeschrieben hat " keine Polizei " war auch ähnlich lackiert wie ein Streifenwagen und der hat einen Großteil seines monatlichen Verdienstes für Rechtsanwälte ausgegeben . Ich nenne das eine bewuste Provokation eines sehr ehrenwerten und wichtigen Berufes und glaub mir die sitzen am längeren Hebel und das ist der Spass nicht wert. KÖNNTE SEIN DAS dU DIE AUCHMAL BENÖTIGST::::Joachim

Mismid  03.01.2014, 15:25

Die Polizei sitzt nicht am längeren Hebel! Die können einen Anhalten aber mehr auch nicht! Es ist weder eine Ordnungswidrigkeit noch strafbar. Wenn die Beamten einen jedesmal anhalten obowhl sie einen schon kennen, kann man dies auch als Amtmißbrauch zur Anzeige bringen!

memphys91  03.01.2014, 16:57
@Mismid

Da kennt sich aber einer richtig gut in Rechtsfragen aus, wie? * Sarkasmus *

meinMeinung  07.01.2014, 16:46
@memphys91

oder anders formuliert: was haben Kontrollen mit Amtsmißbrauch zu tun.

Interessant bei all den Antworten hier auf dieser Seite ist ferner, wieviele Leute doch ganz zufällig hier im Forum mitlesen/schreiben und ganz zufällig in ihrem Freundeskreis auch ganz ähnliche Autos haben, oder ganz zufällig "ich hab da auch mal gesehen" ... Es kommt mir so vor, als ob das ganze Land voller solcher Autos ist :-)