Mein Bruder hat mein Handy ins Pfandhaus gebracht?
MOin Leute hätte da eine frage ich habe für meinen bruder letztens ein Handyvertrag abgeschlossen und er hats dann in ein Pfandleihhaus gebracht daher dass das Handy über meinen Namen läuft und ich keine lust habe soviel geld zu bezahlen würde mich interessieren ob ich das recht habe mein Handy zurück zubekommen ohne das irgendwelche kosten auf mich zukommen danke im vorraus LG
4 Antworten
Toller Bruder muss ich schon sagen. Würde das Handy so schnell wie möglich auslösen. Kannst nur versuchen das Geld dafür von deinem Bruder wieder zu holen. Würde dem nicht mal ein Stück Wurst kaufen wenn ich du wär
zurückkaufen, den Kredit ablösen und dadurch das Pfand zurück erhalten
Das ist schon etwas komisch stellt euch vor mein Handy wird geklaut und derjenige hat es beim Pfandhaus abgegeben muss ich dann mein Handy zurück kaufen oderwas (wenn derjenige nicht in der Lage ist es selbst wieder zu bezahlen)
hmm, ohne den Beleg vom Laden findet keine Auslöse statt
innerhalb gewisser zeit kann es ausgelöst werden, das kostet aber. Der Verleiher hat in gutem Glauben "gekauft" da geht nix. Wie wärs mit deinen Eltern zu sprechen. Den Vertrag hast auch noch an der Backe für die nächsten 2 Jahre.
Also hab ich keine chance?
Es geht ohne Kosten, weil Ihnen Ihr Bruder das Handy eigentlich geklaut hat. Wenn Sie ihn anzeigen, müssen Sie den Pfandkredit nicht zurückbezahlen und kriegen das Handy zurück. Aber: Ihr Bruder hat dann gleich zwei Verfahren am Hals. Erstens der Diebstahl des Handys und zweitens den Betrug am Pfandleihhaus.
Ansonsten hilft nur: Darlehen und Zinsen bezahlen und Handy einlösen. Oder das Handy verfallen lassen und den Handyvertrag für "nichts" weiter zu bezahlen.
Wenn du deinem Bruder ein Handy schenkst, darf der damit machen was er will. Das Pfandhaus hat damit nichts zu tun.
wo steht was von Schenken?
ich habe für meinen Bruder ....
Das nenne ich schenken. Oder du hast es ihm geliehen - dann schau, dass er dir das Gerät wiederbeschafft oder das Geld gibt.
Wenn man etwas verleiht, sollte man sich davon überzeugen, dass derjenige auch willens und in der Lage ist, das Geliehene zurückzugeben (bei einer teuren Sache ggf. Schäden beheben zu lassen). Wer einem Mittellosen oder Unzuverlässigen etwas leiht, muss davon ausgehen, dass er nichts zurückbekommt.
was genau bedeutet auslösen?