Mehrwertsteuersenkung zum 01. Juli?

4 Antworten

Die Waren werden alle neu etikettiert.

(nach der Preiserhöhung)

Laufende (Handy-) Verträge werden etwas günstiger.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bei langfristen Verträgen hast du im Grunde einen Anspruch darauf das der Vertrag entsprechend angepasst wird (§29 UStG). Davon kann aber zb in den AGB abgewichen werden (die zulässigkeit einer welchen Klausel ist teilweise umstritten)

Für kaufverträge die danach jetzt danach geschlossen werden ist der Verkäufer natürlich völlig frei den Preis zu bestimmen. Da gibt es keine Einschränkung und jeder kann zb dem nettotpreis so weit erhöhen das der bruttopreis gleich bleibt

Das wird sich im Kleinen kaum bemerkbar machen, lohnen kann es sich bei Handwerkerrechnungen oder Kauf von Waren, da merkst Du dann den Unterschied von 19 auf 16 %; das muß ja dann so dastehen, wie sich das bei Zeitungen bemerkbar macht, da bin ich auch gespannt, sollte jetzt wirklich die Tageszeitung um 2 % verbilligt werden?

Kein Unternehmen ist verpflichtet seine Preise zu senken.

Es wird alles beim alten bleiben.