Mehr Gehalt nach Hochzeit?
Ich bin Beamte in der öffentlichen Verwaltung und mein Freund in der Privatwirtschaft Angestellter in einem Betrieb. Ich dachte immer, wenn man verheiratet ist, bekommt man im Endeffekt mehr Gehalt. Nun wurde mir aber gesagt, dass das gar nicht stimmt. Wenn man seine Steuerklassen nach der Hochzeit dann in Klasse 3 und 5 aufteilt, hat ja einer mehr Abzüge und der andere dafür weniger. Allerdings würde sich das im Lohnsteuerausgleich dann wieder aufheben, weil man dann nachzahlen muss. Am Ende des Jahres hätte man dann nachgerechnet gemeinsam gar nicht mehr, als ohne Hochzeit. Stimmt das? Und wie ist es, wenn sich beide in Steuerklasse 4 einteilen lassen? Bekommt man dann auch genauso viel, wie vorher? Gibt es im Endeffekt gar keine finanziellen Vorteile durch das Heiraten?
5 Antworten
Am Bruttogehalt ändert sich dadurch nichts.
Die Steuerklassen besagen lediglich, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber einbehalten muss. Endgültig wird die Steuerlast erst festgelegt, wenn ihr die EStErklärung abgebt.
Ihr profitiert von der "Splittingtabelle". Kannst du bei Wikipedia nachlesen.
Hallo Frau "Kollegin".
Abgesehen von den Ausführungen der anderen Teilnehmer, welche steuerrechtlich völlig richtig sind, sollte jemandem, der den Beamtenstatus inne hat, grundsätzlich bekannt sein, dass mit der Eheschließung der Verheiratetenzuschlag hinzu kommt und für jedes Kind gestaffelt der Kinderzuschlag, was einer "Gehaltserhöhung" nahe kommt, wenn auch ein Beamter kein Gehalt bekommt, sondern er wird nach dem Alimentationsprinzip besoldet.
Ein wenig Grundwissen währe schon vorteilhaft, damit die Beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche auch eingefordert werden können.
Vielen Dank für die Antwort!
Ich weiß, dass es den Verheiratetenzuschlag und den Kinderzugschlag gibt. Ich habe mich aber noch nie genauer mit dem Thema befasst. Mir ging es eher um die steuerlichen Vorteile oder Nachteile, oder darum, wie es in der Privatwirtschaft dann aussieht für meinen Freund. Dass ich kein Gehalt bekomme ist mir auch klar, ich wollte es einfach allgemein schreiben.
Hätte ich während der Elternzeit auch etwas von dem Zuschlag?
Hallo,
den Ehegattensplitting gibt es immer noch... Wenn beide gleich verdienen, oder annhähernd, dann ist die Einteilung in die Steuerklasse 4 sinnvoll.
Geh zu einem Steuerberater und laß dir alles erklären...
Bei Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst gibt es meist einen Ortszuschlag, der variieren kann, je nach wo man wohnt (Groß- oder Kleinstadt)... Von einem Zuschlag für Verheiratete habe ich noch nicht gehört.
Emmy
Die Steuerersparnisse / die Klassen 3 und 5 wurden einmal für das traditionelle Familienmodell entwickelt.
Sprich: Einer geht arbeiten und ernährt von seinem Gehalt als Allein- oder Hauptverdiener die Familie. Damit sollen dann Familien entlastet werden.
In der heutigen Zeit gehen - wie Du schon beschrieben hast - beide Vollzeit arbeiten und bei erfolgreichen Paaren unterscheiden sich die Gehälter nur minimal.
Die haben also keinen steuerlichen Vorteil durchs Heiraten.
Ich dachte immer, wenn man verheiratet ist, bekommt man im Endeffekt mehr Gehalt.
Das haben früher Männer immer rumerzählt, dass sie ja "mehr" verdienen wenn sie heiraten / verheiratet sind. Bis Ende der 70er Jahre durfe Frau nämlich gar nicht arbeiten, ausser der Ehemann hat ihr das erlaubt:
Selbst wenn beide die Steuerklasse 4 annehmen, sparst du nur minimal. Es macht also keinen riesen Unterschied.