Meerschweinchen als Braten zu bereiten - in der Bundesrepublik verboten?
Hallo,
in einigen Laendern gilt Meerschweinchen ja als Delikatesse, aber wie ist das in Deutschland, darf man das tierrechtlich ueberhaupt als Essen zubereiten oder macht man sich dann strafbar, wenn ja was erwartet einen?
Und weis jemand ob es eine generelle Regelung gibt, wonach der Verzehr in der BRD bestimmter Tierarten erlaubt, bestimmter wiederum verboten ist? Also ob irgendwo steht das Katze tabu, Pferd aber ok ist? Mich interessiert nur der rechtliche, nicht der (pseudo)moralische Aspekt.
Danke schon mal.
10 Antworten
Warum sollte das verboten sein bei bamisto.de gibt´s da jede menge Rezepte zu. Hier ein Beispiel: http://www.bamisto.de/exotische-kochrezepte/meerschweinchen-cuy/cuy-chactado-gebratenes-meerschweinchen/
Den Link gibt es nicht mehr, aber hier gibt es noch Rezepte für Meerschweinchen - http://gastro-verzeichnis.blogspot.de/2015/08/gegrillte-meerschweinchen.html
Verboten ist es nicht ein Meerschweinchen zu schlachten und zu essen. In dem Fall werden Meerschweinchen gleich behandelt wie Kaninchen. Denn in Kaninchenvereinen ist es auch normal, dass überzählige Zuchttiere bzw. die die auf Aufstellungen schlechte Bewertungen bekommen haben, geschlachtet werden. Darüber regt sich auch niemand auf und es ist normal Kaninchenbraten zu essen. In Deutschland sind Meerschweinchen aber mehr als Kuscheltiere angesehen und es ist deshalb in der Gesellschaft verpönt diese zu essen.
Rein logisch betrachtet ist es aber nichts anderes als ein anderes Tier zu schlachten und zu essen. Wenn man von dem Standpunkt der Haltung und des Leidens der Tiere ausgeht, dann ist es sogar humaner ein Kaninchen oder Meerschweinchen zu essen, denn die Tiere wurden bestimmt besser gehalten als die Schweine und Rinder in Massenzuchten. Außerdem bleibt ihnen der qualvolle Transportweg auf der Autobahn und das Erlebnis des Schlachthofes erspart. Die Tiere spüren das Grauen, die Schreie ihrer Artgenossen und den Blutgeruch im Schlachthof. Ein Kaninchen, dass nur aus seiner Box genommen wird, noch einmal liebevoll gestreichelt wird und dann den Schlachtbolzen aufgesetzt bekommt, kennt dann nicht diese Todesangst. Natürlich würde ich es nie fertigbringen ein eigenes, liebgewonnenes Streicheltier zu essen und nur weil das Schnitzel auf unserem Teller nicht mehr nach Schwein aussieht und man den Leidensweg dieses Tieres verdrängt, ist es keinesfalls besser dies zu essen als das Schmusetier im heimischen Stall.
Warum sollte es strafbar sein. Mal echt... Ob ich nen Schwein schlachte oder nen Meerschwein oder nen Pferd. Wo ist der Unterschied? Das eine ist nen Tier, das andere auch. Das eine töte ich um zu essen, das andere auch. Wo ist der Unterschied, das man mir das eine verbietet???
Ehrlich gesagt, würde ich in Deutschland wohl kein Mehrschweinchen essen und erst recht nicht zubereiten. Allerdings habe ich in Peru und auch in Equador Mehrschweinchen nicht nur gekostet sondern mehrmals gegessen. Ehrlich, es hat köstlich geschmeckt. Den Gedanken es als Streicheltier anzusehen, muß man verdrängen. In diesen Ländern ist es essen wie bei uns das Kaninchen oder das Wild. Bin schon viel in der Welt rumgekommen und habe in allen Ländern ihre delikatessen kennengelernt u. auch gegessen. Und ich lebe immer noch
§ 15 Allgemeines Verbot
Es ist verboten, Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen und katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden), Dachsen und Affen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einzuführen oder sonst zu verbringen.
http://www.vetion.de/gesetze/Gesetzestexte/FlHG.htm
(Fleischhygienegesetz - FlHG)
Dieses Gesetz ist seit 2005 nicht mehr gültig!
also, ich müsste es genau lesen ... aber ich kenne es auch so .. du darfst es weder zubereiten noch essen, hier in DL
zubereiten darfst Du nur Fleisch, welches erlaubt ist zuzubereiten...wenn diese Tiere generell untersagt sind, fallen alle Punkte in den Gesetzen weg - also ist es verboten
Also auch wenn die Zubereitung verboten ist, das essen ist nicht verboten. Wobei das eine ohne das andere schwer wird... :D Übrigens steht da nur was von der Einfuhr in die BRD.
"sonst zu verbringen" meint dann quasi auch ein Verbot dessen, Fleisch von den genannten Tieren, hier zu zubereiten, auch wenn kein Import stattgefunden hat?