Markenlogos auf tshirts drucken?
Hallo,
War heute auf einem dieser onlineshops auf denen man tshirts gestalten und bedrucken lassen kann.
Dazu kann man eigene Bilder hochladen, auf dem Shirt platzieren und in Druckauftrag geben.
Mir kam sofort die Idee, was wohl wäre wenn man sich selbst quasi Markensachen drucken lässt. Spaßeshalber habe ich ein logo von Adidas aus dem Internet gespeichert und auf dem Shirt platziert. Entgegen meiner Erwartungen dass eine Software derartig bekannte Marken sofort erkennt und den Upload verhindert konnte ich ohne weiteres bekannte markenlogos dort platzieren.
Einfach spaßeshalber habe ich meinen Versuch dann gleich bestellt. Es war auch Nirgendwo eine Art Hinweis zu vernehmen dass dies nicht gedruckt werden würde oder ähnliches. Ich dachte mir dass ich sicherlich nicht der erste und einzige bin der auf diese Idee kam 😅
Nun bin ich ganz gespannt was passiert, ob sie mir das tatsächlich drucken oder ob ich eine E-Mail bekomme in der steht dass sie meinen Auftrag nicht annehmen oder ähnliches.. wenn nicht bin ich gespannt auf die Qualität vom Druck. was meint ihr?
Ist das überhaupt rechtens? Werde ich den Druck erhalten ?
Ich füge euch mal ein Bild meiner Bestellung an.
Danke
2 Antworten
Ein Drucker kann sich weigern, wenn er befürchtet, dass ein T-Shirt kein "papierähnliches Material" laut UrhG § 53 ist: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
Oder dass das Shirt mit der Kopie gewerblich genutzt wird, also eventuell zum Kauf angeboten oder verkauft wird.
Aber viele Logos sind nicht geschützt als Werke der bildenden Künste laut UrhG § 2:
"Das Logo der ARD erreichte 1986 nach einer Entscheidung des OLG Köln nicht die erforderliche Schöpfungshöhe und ist daher urheberrechtlich nicht geschützt." https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
In solchen Fällen kommt höchstens noch das Markenrecht in Frage und das UWG. Aber auch ein Design-Schutz ist möglich, siehe Quelle oben.
Will man das Shirt aber nur privat nutzen, ist dies zulässig. Fraglich bleibt aber auch hier, ob der Drucker dies glaubt - oder ob er befürchtet, an eine unzulässigen Tat beteiligt zu sein.
Dann wende man sich besser an den örtlichen Copyshop seines Vertrauens.
Gruß aus Berlin, Gerd
UrhG § 53 schreibt aber zur zulässigen, nicht "Erwerbszwecken dienen[den]" Privatkopie:
"Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt."
Dieser "andere" ist eben der Drucker! Der darf kopieren, auf Papier und ähnlichem. Meines Erachtens also auch "mittels [...] photomechanischer Verfahren" auf Baumwolle - nur eben nicht mit Öl auf Leinwand usw.
Und der Drucker darf für seine Tätigkeit Geld nehmen - denn er ist ja nur der Auftragnehmer des "Befugten"!
Anders sähe es aus, wenn der Drucker der Anbieter wäre - etwa mit einem Schild im Laden "Tolle Kopien geschützter Werke im Angebot: Heute Andy Warhol auf T-Shirts!"
Dies würde dann auch gegen das Markenrecht verstoßen, weil der Drucker dann die "Marke im geschäftlichen Verkehr" (Markengesetz § 14 Absatz 2 Satz 1) benutzt! Also etwa bei einem als Marke geschützten Logo: "Heute geile Adidas-Shirts im Angebot!"
Wenn aber der Kunde das Logo mitbringt und sagt, "Kopier mir das mal auf mein Shirt" oder "Stech mir bitte davon ein Tattoo auf den Hintern", dann wird das Markenzeichen ja nicht vom Drucker im geschäftlichen Verkehr benutzt - sondern höchstens die Druckmaschine oder der Stechapparat!
Und auch nur damit wird ja geworben (hoffentlich!), und der Kunde ist wiederum berechtigt, eine Privatkopie anzufertigen - auch mit Hilfe eines Dritten und mit dessen Apparaten und Farben! Und für Bezahlung.
Gruß aus Berlin, Gerd
Kommt wohl auf die Druckerei an. Die Einen nehmen es mit den Rechten ziemlich genau, andere wieder nicht.
Spreadshirt zum Beispiel wollte mir ein Shirt mit Superman und She-Hulk drauf nicht drucken.
Bei Shirtinator war es kein Problem.
Dann darf der Drucker aber auch kein Geld verlangen, sonst macht er ja mit diesen Logos Gewinne!