Machte ich mich strafbar, wenn ich meine eigene Todesanzeige veröffentlichen würde?
Liebe/r johannajaeger,
bitte achte etwas mehr darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren, damit jeder erkennt, welchen persönlichen Rat Du damit genau suchst. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.
Herzliche Grüße,
Oliver vom gutefrage.net-Support
14 Antworten
Hab ich auch einmal gemacht, schliesslich sollten doch alle wissen das ich ihnen gestorben bin, den einen zur Freude den anderen zur Trauer. Doch bei der Zeitung verlangte man einen Ausweis, die wollen nicht das jemand fuer seine Feinde eine Todesanzeige aufgibt und der Verlag dann haften muss. Wenn Du umziehst und irgendwo in einer neuen Stadt oder im Ausland neu anfangen willst ist es eine Gelegenheit, sich bei allen zu verabschieden. Ansonsten veroeffentliche es lieber auf den ersten April, dann kannst Du es spaeter als Aprilscherz ausgeben.
Grundsätzlich würdest du dich nicht strafbar machen, es sei denn du willst damit etwas bestimmtes erreichen, da kannst du dich z.B. wegen Verdeckung einer Straftat oder betrug strafbar machen.
Z.B., wenn du deinen Tod vortäuschst um dich vor Unterhaltsforderungen zu drücken.
aber alleine eine solche Anzeige reicht doch bei weitem nicht, um seinen Tod vorzutäuschen. Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt oder Standesamt und alles wäre klar. Eine Todesanzeige ist doch keine Sterbeurkunde...
Ob das Strafbar ist weiß ich eigentlich nicht,aber ich Antworte mal mit einer Gegenfrage:"Warum bitte willst du das tun,siehst du da einen bestimmten Sinn drin?"
Nein wirklich,sowas macht man doch nicht,ob sauer hin oder her!Der andere würde sich vielleicht trotzdem furchtbar erschrecken und das ist, weiß Gott ,nicht witzig.
es geht nicht ohne totenschein wenn von privat die anzeige kommt,sonnst macht es das bestattungswesen. alles klar
stimmt nicht, man kann doch auch selbst privat eine solche Anzeige aufgeben, und das garantiert ohne Totenschein. Haben wir für eine Schulkameradin damals auch gemacht. Dafür ist der Totenschein nicht erforderlich. Bzw. wäre das wieder nicht in Ordnung, denn der Schein soll erstmal beim Leichnam verbleiben, dann gehen die einzelnen Durchschriften zum Standes- und Gesundheitsamt...
Das kommt darauf an, was Du damit erreichen willst. Deine Lebensversicherung würde sicher entsprechende Schritte gegen Dich einleiten.
wer hat denn soetwas?
vermutlich mehr als Du denkst, sonst hätten sie nicht solche Glaspaläste.
Ist schon lange her, spielte mit 17 mit dem Gedanken, weil ich sauer auf jemanden war.