machen sich lehrer heutzutage strafbar, wenn sie schweigen?
ich (mitte 30) hatte damals eine klassenkameradin, die daheim misshandelt wurde (so richtig mit dem gürtel, aber so, dass man nichts sehen konnte). der klassenleiter wusste davon, aber er hat nichts unternommen, also weder mit den eltern geredet noch das amt eingeschaltet. meine frage: wie wäre das eigentlich heutzutage? wenn ein schüler dem lehrer sagt, er wird daheim geschlagen, ist der lehrer verpflichtet, was zu unternehmen, oder darf er es einfach ignorieren?
7 Antworten
Strafbar macht er sich durch Schweigen nicht. Wenn ein Lehrer aber Kenntnis oder den Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch hat, dann wird er in der Regel die Schulsozialarbeit einschalten und und deren Aufgabe ist es dann den Kontakt zum Jugendamt herzustellen.
Lehrer sind auch nur Menschen - dass was die Gesellschaft mittlerweile diesem Job abverlangt ist unmöglich mehr zu leisten. Aber in solchen Fällen sollte er schon seiner Fürsorgepflicht nachkommen- aber Lehrer sind weder Therapeuten, noch Sozialarbeiter, noch Elterncoaches...
Das ist falsch
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Normalerweise haben Lehrer eine Schweigepflicht, wenn du auf sie zukommst, um probleme zu bereden und du ausdrücklich sagst das du nich willst das er sich an das jugendamt wendet muss er das respektieren und akzeptieren. Wenn du sagst es darf gehandelt werden, dann darf sich und denk auch muss er sich um die angelegenheit kümmern.
Und Ärzten, Psychologen usw
Hallo EquusCaballus Der Lehrer macht dich nicht strafbar wenn er schweigt , denn er kann sich aus dieser angelegenheit heraushalten . Mann sollte wenn man so etwas jemandem sagen will , sich an den Schulleiter oder direkt ans Jugendamt wenden .
Vor dreißig Jahren war es nicht verboten, sein Kind mit dem Gürtel zu schlagen. Das Jugendamt hätte da keine großen Möglichkeiten gehabt.
Heute ist das eine Straftat und wenn ein Lehrer davon erfährt und nichts sagt, macht er sich einer unterlassenen Hilfeleistung schuldig.
Doch auch vor 30 Jahren war das Kindesmisshandlung.
Wenn der Schüler das erlaubt ja. Eigentlich verpflichtet das is ja im Gründe unterlassende Hilfeleistung
Das ist nicht so -Schweigepflicht gilt nur für Anwälte und Priester, aber nicht für Lehrer.