LKW älter als 30 Jahre: Art der Zulassung?
Folgender Fall:
Kann ich einen Mercedes Benz NG80 2228 (Wechselaufbau) als Wohnmobil anmelden, wenn ich eine Wechselbrücke als "Wohnmobil" ausbaue? Wenn ich die Brücke abstelle, ist der LKW ja kein Wohnmobil mehr. Andererseits: Wenn ich den LKW als Oldtimer zulasse, darf ich dann damit auf Reisen gehen?
Kurzum, wie bekomme ich den LKW am einfachsten als Wohnmobil auf die Straße?
5 Antworten
Wen der Wohnmobilaufbau eine Wechselbrücke ist, dann würde ich den Lkw als "LKW ATL" zulassen.
ATL (austauschbare Ladungsträger)
Das Problem bei "H-Kennzeichen" ist, daß es so ein Wohnmobil ab Werk niegegeben hat und dass das nichts mit Originalität zu tun hat. ein seriöser Prüfer wird Dir dafür als Wohnmobil das "H" verweigern. Wenn Du doch einen findest, der Dir das "H" zuteilt, kann das bei nächster HU schon wieder aberkannt werden, sofern der Prüfer feststellt, dass das "H" nicht erfüllt ist.
Der einfachste weg ist, diesen Lkw der ja original ein LKW ATL war auch als einen solchen (ohne die Wechselbrücke) als historisch abhemen zu lassen.
Für Deine Reise kannst Du die Weschelbrücke auf aufnehmen.
Weiterer Vorteil die Wechselbrücke ist dann "Ladung" und nicht mehr für die HU relevant.
Das Leben ist zwar eingeschränkt wenn du mit Familie reist aber alleine geht es
Wohnkabinen-Forum! Wenn du keine Zulassung als Wohnmobil vom TÜV aus schon nichtbekommst, dann wegen der Versicherung den Spezialisten für Pickup mit Wohnkabine anfunken. www.freizeit-schwarz.de
www.allrad-lkw-gemeinschaft.de, dort mal suchen.
Grundsätzlich geht es...
Als Sonderkraftfahrzeug anmelden. Frage doch mal beim TÜV nach die wissen es ganz genau.
Ein Wohnmobil ist ein Sonder-Kfz und fällt bei der Systematisierung unter den Begriff: sonstige Kfz.
Sonstige Kfz fallen nicht unter eine EG- Fahrzeugklasse.
Sonstiges Kfz ja, aber Sonder-Kfz ist quatsch.
Was soll ein Sonderkraffahrzeug sein?