Lizenzvertrag/Nutzungsrecht digital übermitteln, Unterschrift?

3 Antworten

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Es gibt keine Formvorschrift für Vertäge über die § 31 Einräumung von Nutzungsrechten. Solche Verträge können schriftlich, mündlich und sogar konkludent wirksam abgeschlossen werden.

Wenn im Streitfall ein Gericht dir nicht glaubt, sondern deinem Prozessgegner, dann lege halt die entprechende Mail vor, und das Gericht wird den Gegner fragen:

"Stammt diese Mail mit dieser eindeutigen Willenserklärung von Ihnen oder ist das ein Fake eines Hackers?"

Sagt der dann, "Nee, das ist nicht von mir!" oder "Das war nicht so gemeint",

dann legt man halt den gesamten Mail-Verkehr mit diesem Gegner vor, samt Chat-Dialogen über den Vertrag.

Und dann kuckt man, wem das Gericht glaubt.

Und dann gibt es ja auch noch Zeugen, die man vorladen kann.

Nur beim Verkauf eines Hauses usw. muss man zwingend zum Notar gehen ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

hisoka9719 
Beitragsersteller
 31.03.2022, 08:05

Danke, das hilft mir sehr! Liebe Grüße nach Berlin!

Offiziell ist auch jede Geschäftsmail ein Dokument, was auch als solches behandelt werden darf. Es gibt einige Geschäftsfälle, da muss es eine richtige Unterschrift sein, aber ob das im Vertrag mit B2B Kunden zum Tragen kommt, wage ich mal zu bezweifeln.

Die Schwierigkeit bei Mails ist ein wenig die Rechtsicherheit. Falls es zu einer Auseinandersetzung kommen sollte und Du müsstest einen Vertrag nachweisen, kann die Mail unter Umständen nicht akzeptiert werden. Das ist dann der Fall, wenn die Gegenseite die Mail bezweifelt und Du nicht nachweisen kannst, dass sie wirklich gesendet wurde.

Vielleicht schaust Du Dir mal eSign an. Da kannst Du Dir eine digitale Unterschrift einholen.

hisoka9719 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 11:33

Danke für deine Antwort! Genau um diese Rechtssicherheit geht es mir. Außerdem natürlich auch um den Aspekt, dass es immer so umständlich ist und vielleicht auch manche Leute abschrecken könnte ( ich zumindest finde das immer sehr mühsam ). Ich schaue mir eSign mal an, vielen Dank für den Vorschlag!

DatSchoof  30.03.2022, 11:48
@hisoka9719

Da gibt es mittlerweile recht gute und auch recht günstige Lösungen. Dann hast Du eine Rechtssicherheit in deinen Verträgen. Denke das wird Dir helfen.

Einfach Unterschrift 1x scannen und dann kopieren. lol

hisoka9719 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 11:31

Danke für die konstruktive Antwort! Ich befinde mich allerdings in einem sehr komplexen Themengebiet, bei dem es um Urheberrechte geht und da möchte ich auf Nummer sicher gehen, wenn es um wichtige Vereinbarungen geht. Eine eingescannte Unterschrift hat - soweit ich weiß- im Ernstfall nicht zwangsläufig eine Beweiskraft (es sei denn, sie wurde von einem ' zertifizierten vertrauenswürdigen Dienstleister' vorgenommen).