Leistungen für die berufliche Weiterbildung nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch?

2 Antworten

Zweites Sozialgesetzbuch: Hartz 4 --> Jobcenter

Drittes Sozialgesetzbuch --> Agentur für Arbeit

Da geht´s darum, ob Du aus diesen Quellen irgendwelche Fort- oder Weiterbildungen finanziert bekommst. Denn in Einzelfällen werden dort auch schulische Umschulungen / Ausbildungen gefördert, wo man theoretisch auch Bafög bekommen kann.

Das ist bei Dir aber scheinbar nicht der Fall.

Bekommst du denn sonst irgendwelche Gelder oder hast was anderes beantragt außer Bafög? Wenn nein, schreibst du "Nein" rein.

Tulpen100 
Beitragsersteller
 20.08.2016, 22:42

Was ist mit Kindergeld? Das kriegen ja nur die Eltern

Fortuna1234  20.08.2016, 22:52
@Tulpen100

Kindergeld hat nichts mit dir zu tun. Da sind die Eltern die Antragssteller und das sind auch keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.

Wenn man zB noch ein Kind hat, könnte man von das eigene Kind (also dein eigenes Kind) Hartz4 beantragen oder Kinderbetreuungskosten. Oder wenn du eine Behinderung hast.

Im "Normalfall" hat man das aber nicht beantragt. Und wer sowas beantragt hat, weiß es auch.

Von daher kannst du da dann "Nein" ankreuzen.

Tulpen100 
Beitragsersteller
 20.08.2016, 22:40

Was kann man den noch beantragen außer Bafög?