Lehrerin sperrt mich im Klassenzimmer ein: darf sie das?

13 Antworten

Herrlich, welch tollen Antworten hier gegeben werden:

Die Polizei wird sich bedanken, denn erstens ist das Schulsache, 2. haben sie für einen solchen Schülerkram gar kein Personal.

Mir stellen sich folgende Fragen:

Was sagt die Lehrerin dazu?

Was ist dem vorausgegangen, dass sie "Idiot" gesagt hat?

Jedes Ding hat zwei Seiten, aber den klugen Anwortern hier reicht schon eine Darstellung, um ihr Urteil zu fällen und "Ratschläge" zu geben.

Und mit "psychischer Störung" würde ich vorsichtig sein.

Robokopf1  19.06.2016, 15:44

Freiheitsberaubung ist keine Schulsache...

Demelebaejer  19.06.2016, 16:43
@Robokopf1

Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen!

charlotte588 
Beitragsersteller
 19.06.2016, 11:12

Also danke dir für deine Antwort! Ich habe mich noch gar nicht an andere Leher gewendet, wir haben jetzt einen Termin beim Rektor. Und warum sie Idiot gesagt hat? Weil sie schockiert darüber war, dass ich keinen Stift dabei hatte.

Was für  dumme Antworten je nach eigenem Standpunkt hier !!

1) Lehrer dürfen Schüler nie einsperren. Die einzige Ausnahme ist bei absolut schwerwiegenden Anlässen, wo das Leib und Leben eines anderen in Gefahr wäre, z. B. bei Schlägereien oder wenn einer Amok läuft. 

Alles andere ist mit der üblichen Ausrede , dass das eine " erzieherische" Maßnahme " wäre, nicht abgedeckt. Weil es überzogen wäre. 

2) Ich habe erlebt, dass die DIREKTORIN einer Schule im Kieler Umland  die auch unterrichtet zwei Kinder die sich normal gestritten haben nach dem Unterricht eingeschlossen hat mit sich und die zu einem weiteren " Gespräch" zwingen wollte, was dann so ablief, dass sich de Kinder schon überlegt hatten aus dem Fenster zu flüchten.  Das eine Kind 11 Jahre alt, hat wohl gesagt das es einen Sch...s sich interessiere " und endlich nach Hause möchte  und das war der Dame dann Grund genug eine " Missbilligung" auszusprechen gegen das Kind, dem sie auch noch die alleinige Schuld an dem Streit gab. 

Die Eltern erwiegen jetzt Anzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde,- zumal es nicht das erste mal ist und man offenbar das Kind auf dem Kiecker hat, wie man so schön sagt. 

Nein, darf sie nicht.

Geh bitte zur Polizei und zeig deine Lehrerin an. Das was deine Lehrerin gemacht hat war Freiheitsberaubung. "Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." § 239
Freiheitsberaubung.

charlotte588 
Beitragsersteller
 19.06.2016, 00:50

vielen Dank! Gilt das auch für 5 Minuten?

Robokopf1  19.06.2016, 15:42

Du willst mich verarschen? DAS IST KEIN SCHULISCHES KLEINKRAM, das war Freiheitsberaubung und ist das ist strafbar. Lehrer dürfen nicht alles machen, auch wenn deine Eltern dich einsperren ist das Freiheitsberaubung und du kannst die Anzeigen. Lern erstmals die Gesetze...

adabei  19.06.2016, 15:38

Glaubst du die Polizei hat Zeit, sich mit schulischem Kleinkram zu beschäftigen?

Robokopf1  19.06.2016, 00:52

Jaaa!!!! Sogar für 10 Sekunden egal wie lange. Wenn die Tür zu ist und du nicht raus kommst, dann ist das Freiheitsberaubung. Und kann damit zur Anzeige gebracht werden.

Nein,darf sie nicht!Schon gar nicht die Fluchttüren!Sag das deinen Eltern und ihr geht zum Direktor oder so.